Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-06-18
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Die Vertragsfreiheit zwischen Ärzten und Versicherern ist ein seit langem und kontrovers diskutiertes Thema. Klar ist Folgendes: Je mehr Ärzte es in einem Kanton gibt, desto mehr wird behandelt, und es ist augenfällig, dass sich die Häufigkeit von Standardoperationen, wie etwa Gebärmutter- oder Mandeloperationen, von Kanton zu Kanton unterscheidet - je nach Zahl der Fachärzte.
Der Ständerat hat ein gutes Konzept entworfen, das nun von der Kommission noch verfeinert wurde. Die freie Arztwahl wird dadurch weiterhin gewährleistet. Nicht jeder Arzt, jede Ärztin hat aber die Garantie, zulasten der Krankenversicherung abrechnen zu können; dazu braucht es vielmehr einen Vertrag.
Die CVP unterstützt dieses Modell. Wir schaffen damit mehr Spielraum, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz; wir [PAGE 1086] verbessern die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Versicherern, und das wird sich auf die Gesundheitskosten positiv auswirken. Wer als Arzt oder Ärztin wirtschaftlich und qualitativ gut arbeitet, wird auch in Zukunft einen Vertrag mit einem Versicherer erhalten. Die Interessen von uns Versicherten sind also gewährleistet.
Ich bitte Sie daher, den Einzelantrag Polla abzulehnen. Das wäre ein Treten an Ort: weiterhin Vertragszwang, weiterhin keine Flexibilität.
Die CVP begrüsst es, dass nicht nur einzelne Leistungserbringer, sondern speziell integrierte Versorgungsnetze zugelassen werden, sofern sie über einen Vertrag mit einem Versicherer verfügen. Damit stärken wir die Zusammenarbeit unter Ärzten, Ärztenetzen, HMO-Ärzten - ganz im Sinne von Managed Care. Solche Netze sollten kostengünstiger arbeiten und bieten den Vorteil, dass die Patientinnen und Patienten umfassend betreut, mit ihrer Krankengeschichte nicht von Arzt zu Arzt geschickt und viele Untersuchungen nicht doppelt gemacht werden, weil sie bereits beim Vorgänger erstellt wurden. In ländlichen Regionen darf man sich allerdings nicht täuschen: Hier ist der Abschluss von Ärztenetzen vor allem im Bereich der Hausärzte schwieriger. Hier gibt es oft zu wenig Ärzte, vor allem zu wenig Spezialärzte.
Das Konzept der SGK ist auch richtig, weil sie in Artikel 64 ein Anreizsystem für die Patientinnen und Patienten geschaffen hat. Das liegt auf der Linie der CVP und wird von uns unterstützt. Betonen möchte ich allerdings, dass die Formulierung der SGK in Litera c, wonach Leistungserbringer in Netzwerken zu bevorzugen seien, vage formuliert ist. Wo und wie sollen sie bevorzugt werden? Beim Tarif, bei den allgemeinen Bedingungen oder lediglich bei der Zulassung? Es gibt auch einen Widerspruch zu Artikel 46 Absatz 3: Dort wird nämlich festgehalten, dass Versicherer gar keine Exklusivitäts- oder Meistbegünstigungsklauseln abschliessen dürfen. Sie müssen also, wenn mit einem Leistungserbringer eine Begünstigung abgeschlossen ist, diese allen weitergeben, auch allen Regionen, was wohl kaum der Fall sein wird. Wir empfehlen daher, dass der Ständerat diese Regelung nochmals überprüft.
Die CVP-Fraktion wird bei Absatz 1ter die Minderheit Robbiani unterstützen. Das neue System mit Vertragsfreiheit wirft in einer Anfangsphase gerade für chronisch kranke Personen Probleme auf: Sie sind zum Teil seit Jahren, seit Jahrzehnten beim gleichen Arzt, und ein Wechsel wäre für sie mit einer grossen Belastung verbunden. Der Ständerat hat diese Problematik richtigerweise erfasst.
Ich bitte Sie daher, zugunsten der vielen chronisch Kranken die Minderheit Robbiani zu unterstützen.
Bei Absatz 1quater stimmt die CVP-Fraktion der Mehrheit zu. Die Kantone und nicht der Bund sollen die notwendige Zahl der Leistungserbringer definieren. Die Kantone wissen besser, was es braucht, um im Kanton die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das ist keine einfache Aufgabe, und sie wird auch Zeit beanspruchen. Die Regelung von Ständerat und Kommissionsmehrheit gewährleistet auch, dass im Gesundheitswesen die Hoheit der Kantone respektiert wird.
Die CVP-Fraktion wird bei Absatz 1sexies der Minderheit Meyer Thérèse zustimmen.
Beim Einzelantrag Sommaruga unterstützen wir die präzisere Formulierung in Absatz 1 Litera c. Wir lehnen aber ihre Anträge zu Absatz 1quater und Absatz 1quinquies ab. Bei Letzterem geht es um die Zusammensetzung der Schiedskommission. Sie entscheidet Streitigkeiten zwischen einem Arzt und der Krankenversicherung. Hier haben die Versicherten keine Aufgabe. Zudem ist es ja der Kanton, welcher die Versorgungssicherheit definiert - auch hier ohne Mitwirkung der Versicherten.
Die Version der Mehrheit ist deshalb richtig, und ich bitte Sie, diese zu unterstützen.