Goll Christine · Nationalrat · 2003-06-18
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Sie haben heute die Lockerung des Kontrahierungszwanges beschlossen. Wir verstehen unseren Minderheitsantrag als flankierende Massnahme zu dieser beschlossenen Lockerung des Vertragszwanges.
In Artikel 58 des geltenden KVG geht es um die Qualitätssicherung. Der Titel von Artikel 58 lautet auch "Qualitätssicherung". Mit diesem neuen Absatz 1bis möchten wir eine Präzisierung vornehmen und auch sagen, was Qualitätssicherung konkret bedeutet. Wir möchten, dass der Bund für die Verankerung und vor allem für die Durchsetzung von Qualitätsmodellen zuständig ist. Er soll dazu eine Fachkommission einsetzen, die sich aus verschiedenen Vertretern und Vertreterinnen zusammensetzt. Wir möchten, dass nicht nur Leistungserbringer und Versicherer in einer solchen Fachkommission vertreten sind. Wir möchten auch nicht, dass die Leistungserbringer individuell in einer solchen Fachkommission Einsitz haben, sondern wir möchten, dass auch Ärztenetze darin vertreten sind. Wir möchten zudem, dass auch Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft vertreten sind, und zwar deshalb, weil es gerade bei der Frage der Qualitätssicherung und der Durchsetzung von Qualitätsmodellen sehr oft auch um ethische Fragen geht. Was uns besonders am Herzen liegt: Wir möchten, dass vor allem die Interessen der Patientenorganisationen endlich ernst genommen werden und dass in einer solchen Fachkommission auch Vertreter und Vertreterinnen von Patientenorganisationen Einsitz haben.
Damit ist gewährleistet, dass es auch einen hohen Vernetzungsgrad zwischen den beteiligten Akteuren und Akteurinnen im Gesundheitswesen geben kann. Qualität muss als ein dynamischer Prozess verstanden werden, und das heisst auch: Daraus können sich Qualitätsmodelle entwickeln. Wir brauchen diese notwendige flankierende Massnahme als Ergänzung zur Lockerung des Vertragszwanges, und ich möchte auch darauf hinweisen, dass heute vor allem zum Begriff Wirtschaftlichkeit, der im KVG ja eine zentrale Rolle spielt, weitgehend Daten fehlen.
Ich möchte Sie also bitten, als flankierende Massnahme und Ergänzung zur Lockerung des Kontrahierungszwanges diesem neuen Absatz 1bis in Artikel 58 zuzustimmen.