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Gross Jost · Nationalrat · 2003-06-18

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Wir sind jetzt bei einem zentralen Punkt der KVG-Revision angelangt, bei der Kostenbeteiligung der Versicherten, bei der Kostenbeteiligung der Patienten. Herr Bundespräsident Couchepin hat auf dem Verordnungsweg, mit einer entsprechenden Verordnungsänderung von Artikel 103 KVV, trotz schwerster Bedenken im Vernehmlassungsverfahren die Franchise von 230 Franken auf 300 Franken erhöht und den Höchstbetrag des Selbstbehaltes von heute 600 Franken auf 700 Franken erhöht. Diese Umverteilung zulasten der Kranken hat in diesem Land grosse Empörung ausgelöst. Diese bedauernswerten Menschen - überwiegend Chronischkranke, Multimorbide, Betagte - zahlen pro Jahr zusätzlich rund 300 Millionen Franken in die Kassen der Grundversicherung, obwohl schon heute die Kostenbeteiligung der Versicherten eine der härtesten in Europa überhaupt ist: Zusammen machen Prämien und Kostenbeteiligung rund zwei Drittel der effektiv anfallenden Gesundheitskosten aus.

Richtig wäre deshalb nun der Systemwechsel zur einkommensabhängigen Franchise. Sie haben einem entsprechenden Vorstoss Cavalli hier mehrheitlich einmal Folge gegeben; er ist dann leider im Ständerat gescheitert. Wir schlagen hier mit der Minderheit ein sehr massvolles Konzept vor, nämlich Einkommensabhängigkeit in einer Bandbreite von null bis 4000 Franken.

Man kann hier mit Sicherheit nicht in Anlehnung an die Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 sagen, hier werde Einkommen übermässig, unverhältnismässig belastet. Die einkommensabhängige Franchise wurde damals noch von Bundesrätin Dreifuss sehr eingehend geprüft. Mehrere Berichte haben sich damit befasst. Ich erinnere auch die FDP-Fraktion und die CVP-Fraktion daran, dass die einkommensabhängige Franchise auch in ihren gesundheitspolitischen Programmen zu finden war. Es ist also meines Erachtens auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, auch nach dem 18. Mai, ob Sie sich dieser Frage annehmen wollen. Wenn das nicht möglich sein sollte, dann bin ich der Auffassung - sind wir der Auffassung -, dass Sie in zweiter Priorität meinem Streichungsantrag zustimmen sollten. Ich habe gesehen, dass auch Herr Antille in einem entsprechenden Einzelantrag beim bestehenden Recht bleiben will, diese unverhältnismässige Erhöhung des Selbstbehaltes in Verbindung mit den integrierten Versorgungsnetzen also nicht vorsehen will.

Die Mehrheit will hier Anreize für integrierte Versorgungsnetze auch bei den Versicherten schaffen. Das ist an sich richtig; auch die Versicherten brauchen Anreize. Aber Sie sollten diese Anreize nicht bei den gesundheitlich schon Beeinträchtigten setzen, welche über die kleinste Wahlfreiheit bei der Wahl der besonderen Versicherungsform verfügen.

Ein alternatives Modell ist jenes von Herrn Robbiani, der vorschlägt, auch einen entsprechenden Anreiz vorzusehen, aber 10 Prozent für den Regelfall und 5 Prozent, wenn ein Versicherter bereit ist, in ein solches integriertes Versorgungsnetz zu gehen. Das ist eine echte Alternative zur Mehrheitsauffassung. Wir können uns diesem Antrag anschliessen. Ich hoffe, er finde eine Mehrheit. Ich bin dann auch bereit, meinen Minderheitsantrag zu Artikel 65 Absatz 7 zurückzuziehen.

Wenn hier keine Lösung gefunden wird, dann, meine ich, bleibt nur noch die Verschiebung der Kompetenz für die Festlegung von Selbstbehalt und Franchise vom Bundesrat zur Bundesversammlung; ich habe dazu für die Fraktion einen entsprechenden Eventualantrag gestellt. Dann hat jedenfalls die SP-Fraktion das Vertrauen in den Bundesrat verloren, dass die Kostenbeteiligung des Versicherten massvoll festgesetzt wird und dass nicht eine Umverteilung zulasten der Chronischkranken, der Betagten und der Multimorbiden in diesem Land stattfindet.

Franchise und Selbstbehalt greifen ganz einschneidend in die soziale und die wirtschaftliche Situation der Versicherten ein. Es ist an sich nicht einzusehen, weshalb nicht die Bundesversammlung darüber befinden soll, weshalb hier nicht der Gesetzesvorbehalt gelten soll.

Ich erinnere die SVP daran, vor allem Herrn Bortoluzzi und Herrn Borer - die sich unterhalten, die vielleicht schnell zuhören können -, dass Sie ja in einer Initiative den Umfang des Pflichtleistungskataloges in Gesetzesform festlegen wollen. Das ist ein zentraler Punkt Ihrer Initiative. Ich frage Sie deshalb: Warum soll nicht auch im Bereich der Kostenbeteiligung des Versicherten das Volk, allenfalls durch das fakultative Referendum, das letzte Wort haben? Weshalb sollten wir diese Kompetenz dem Bundesrat überlassen? Weshalb soll hier nicht die Bundesversammlung das entsprechende Recht haben?

Deshalb der Eventualantrag der SP-Fraktion: Inskünftig soll die Bundesversammlung über die Kostenbeteiligung der Versicherten beschliessen, über Franchise und Selbstbehalt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den gestellten Anträgen zuzustimmen.