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Binder Max · Nationalrat · 2003-06-18

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-18

Wortprotokoll

Herr Hämmerle, wir haben nicht irgendeinen Vertrag abgelehnt, sondern wir haben im vollen Wissen einen diskriminierenden, einen schlechten Vertrag abgelehnt. Die SVP-Fraktion lehnt diesen Ordnungsantrag entschieden ab. Nicht das Parlament ist jetzt gefragt; beide Räte haben den von Bundesrat Moritz Leuenberger ausgehandelten Staatsvertrag nicht genehmigt. Der Bundesrat und - ich sage das ausdrücklich - die Zürcher Regierung müssen entschlossen und geschlossen, zusammen mit Swiss und Unique, gegen das einseitig diktierte Flugregime ab dem 10. Juli antreten - im Interesse der Schweizer Wirtschaft, aber auch im Interesse von Swiss und damit auch im Interesse der Schweizer Bevölkerung, der Schweizer Steuerzahlenden.

Was Deutschland hier tut, hat nichts mehr mit einem Streit um Fluglärm zu tun, sondern es artet eigentlich zu einem wirtschaftlichen Kraftakt seitens unseres nördlichen Nachbarn aus. Es kann und darf doch nicht sein, dass der Flughafen Zürich zeitweise allenfalls sogar geschlossen werden müsste. Es soll also nicht nur über Fluglärm - und schon gar nicht nur über Flugbewegungen -, sondern auch über Lärmkontingente gesprochen werden. Es soll vor allem aber auch über die wirtschaftliche Situation, über den Wirtschafts- und Werkplatz Schweiz und Zürich gesprochen werden. Es soll in diesem Zusammenhang über Raumplanung, über Siedlungspolitik, über Standortmarketing, über Verkehrspolitik in einer Gesamtbeurteilung aller Verkehre gesprochen werden. Will der Bundesrat ein erneutes Grounding der Swiss und allenfalls sogar ein Grounding von Unique verhindern, muss er sofort handeln.

Dazu dient dieser Ordnungsantrag nicht. Es ist nun mit allen politischen Mitteln die Verhinderung der deutschen Anordnung im Hinblick auf den 10. Juli zu erwirken. Denn was Deutschland will, gleicht einer internationalen Einmaligkeit, einem Novum. Es wäre eine absolute Schwäche, wenn das Parlament jetzt auf seinen Entscheid zurückkäme, allenfalls auf einen diskriminierenden Vertrag zurückkäme; das käme einer Kapitulation gleich. Zum jetzigen Zeitpunkt, in dem die Verhandlungen stehen, in dem rechtliche Abklärungen am Laufen sind, wäre das ein absolut falsches Zeichen.

Ich bitte Sie also dringend, diesen Ordnungsantrag abzulehnen.