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Studer Heiner · Nationalrat · 2003-06-19

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Wir sind der Meinung, dass man unabhängig, wie man bei Artikel 62 gestimmt hat, hier für die Minderheit stimmen müsste. Ob man diese Kompetenzverschiebung an die Kantone machen will oder nicht, das ist tatsächlich entschieden, aber es hat Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Übergangsbestimmung haben. Ich sage es einfach nur noch einmal antönend - wir haben es schon früher in der Debatte gebracht -: Das, was beim Bereich der stationären Drogentherapie geschehen ist, darf sich in anderen Bereichen nicht wiederholen! Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides wurden zwar mit einem Modell Übergangsversuche gemacht, und jetzt, wo der Übergang erfolgt ist, ist niemand echt und kompetent zuständig, und das hat Konsequenzen.

Die Verfassungsvorlage wird gestärkt, wenn man dieser Übergangsbestimmung zustimmt, weil wirklich alle diejenigen, die zu Recht Sorge haben, dann aufgrund dieser Bestimmung wissen, dass die Leistungen für die Menschen, um die es geht, so weitergehen werden wie bis anhin.

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