Vallender Dorle · Nationalrat · 2003-06-19
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen, bei Ziffer 1a der Minderheit Bühlmann zuzustimmen.
Gemäss Artikel 62 Absatz 3 haben wir festgehalten, dass die Kantone für die Sonderschulung aller behinderten Kinder zuständig sind. Dagegen ist von den betroffenen Organisationen auch nicht opponiert worden. Allerdings besteht Unsicherheit darüber, was passiert, wenn die Kantone die Sonderschulkonzepte nicht oder sehr spät vorlegen würden.
Die Minderheit will sicherstellen, dass kein Vakuum, kein rechtsfreier Raum entstehen kann. Daher sollen die Kantone verpflichtet werden, die gleich hohen finanziellen Leistungen zu erbringen, die bisher vom Bund erbracht wurden. Diese Regelung hat so lange zu gelten, bis die gemäss Vorlage 2 genehmigten Sonderschulkonzepte vorliegen, längstens aber für drei Jahre. [PAGE 1189]
Diese Regelung ist mit anderen auch schon vom Ständerat eingefügten Übergangsbestimmungen vergleichbar. Ihr Zweck besteht einzig darin, den betroffenen Kreisen der Sonderschulbranche die Angst zu nehmen, sie müssten gegenüber heute mit einem Leistungsabbau rechnen.
Eine offene Frage ist hier das so genannte Kompetenzproblem, weil doch die Hoheit der Kantone geritzt wird. Daher wäre es sinnvoll, wenn der Ständerat diese Problematik noch einmal anschaut; aber vom Grundsatz her wollen wir den Antrag der Minderheit Bühlmann unterstützen.
Bei Ziffer 3 empfiehlt die FDP-Fraktion Zustimmung zur Mehrheit. Sie bringt eine Übergangsbestimmung zur Beruhigung der Kreise der Invaliden; es gelten hier analog die zu Ziffer 1a gemachten Überlegungen.