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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-02

Wortprotokoll

Wahnsinnig erheblich ist es nicht, was Sie heute entscheiden. Aber ich werde doch versuchen, Ihnen zu sagen, warum Ihnen der Bundesrat die Abschreibung beantragt. Herr Pfisterer, ich verstehe Ihre Reaktion schon, aber Sie werden nachher vielleicht auch meine Aussage verstehen.

Wir haben Ende Januar, wie Ihr Kommissionspräsident gesagt hat, im Bundesrat einmal einige Grundsatzentscheide getroffen; das wurde erwähnt. Das eine ist die Substanzerhaltung. Wir schliessen aus der Abstimmungsanalyse, die natürlich nicht verbindlich ist, aber immerhin ein "Pulsfühlen" darüber war, was die Leute denken, dass man dieses Goldvermögen real in seiner Substanz erhalten sollte, damit es auch künftigen Generationen zur Finanzierung ihrer Bedürfnisse zur Verfügung steht.

Herr Reimann hat die Frage aufgeworfen, ob das überhaupt überschüssiges Gold ist, und gesagt, man müsste das eigentlich diskutieren. Wir haben einmal durch Experten überprüfen lassen - ich habe das hier auch schon gesagt -, wie viele Reserven die Notenbank eigentlich braucht. Die Experten sind zum Schluss gekommen, dass nach Plausibilitätsüberlegungen - es gibt hier kein wissenschaftliches Mass - die Reserven 1990 im Vergleich zu den Reserven anderer vergleichbarer, offener und exportorientierter Volkswirtschaften einigermassen vernünftig waren, und haben empfohlen, die Reserven ungefähr mit der Wirtschaftskraft, mit dem Bruttoinlandprodukt, anwachsen zu lassen. Das macht auch Sinn. Darüber hinaus muss die Notenbank keine Reserven akkumulieren. Sie müsste theoretisch eigentlich auch kein Gold mehr halten. Aber Sie haben in die neue, nachgeführte Verfassung einen Passus eingefügt, wonach ein Teil der Reserven in Gold zu halten sei.

Die Notenbank selber ist zum Schluss gekommen, dass die Hälfte des Goldes genügt, weil wir pro Kopf der Bevölkerung auch dann noch sehr viel mehr Gold haben als andere Länder. Das heisst: Ein Teil des Goldes ist in diesem Sinne für geldpolitische Zwecke nicht nötig, und weil es Volksvermögen ist, kann es auch anderen Zwecken zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundesrat ist aber der Meinung: Wenn wir hier eine Lösung finden, bei welcher die Substanz erhalten bleibt, bleibt das doch irgendwie ein "Notgroschen der Nation", auch wenn das nicht mehr in der Notenbank selber ist. Deshalb meinen wir, dass das eine sehr kluge Lösung wäre. Eine andere Frage ist dann, was man mit den Erträgen macht.

Herr Merz hat erklärt, warum der Bundesrat - auch mit Unterstützung des Bundesamtes für Justiz - der Meinung ist, es brauche eine neue Verfassungsgrundlage. Ich war zuerst auch nicht ganz so sicher, aber es ist völlig klar: Nach heutiger Verfassung kann die Notenbank das Gold nicht zurückhalten. Die Substanzerhaltung bedeutet, dass man eben nicht alles ausschüttet, und zwar auf Dauer nicht. Das heisst, das ist gegen die Verfassung, und deshalb sollte man hier eine saubere Grundlage haben. Sonst ist nämlich die umfassende Dispositionsmöglichkeit der Bank mit diesen Mitteln nicht mehr gegeben. Diese Grundlage werden wir Ihnen sehr bald vorschlagen.

Wir sind dann auch zur Meinung gekommen: Wenn man die Substanz erhalten will, dann sollte man das Vermögen in einen Bewirtschaftungsfonds tun und nicht bei der Bank selber lassen. Wenn die Bank selber das anlegt - das kann sie im Rahmen der Vereinbarung, bei der es um die Glättung geht, tun -, dann sind es ja nie Beträge, die auf Dauer sehr hoch bleiben sollten. Aber auf Dauer sollte sie nicht 20 Milliarden Franken bewirtschaften müssen, und zwar deshalb, weil sie in einen Interessenkonflikt käme. Sie muss ihre Reserven nach Massgabe der geldpolitischen Bedürfnisse bewirtschaften und nicht nach Massgabe des optimalen Ertrages. Wenn sie beides tun müsste, könnten auch beobachtende Dritte aus der Art, wie sie den maximalen Ertrag aus diesen 20 Milliarden Franken herausholen will, vielleicht Schlüsse ziehen, was sie mit der Geldpolitik vorhat. Das wäre so eigentlich nicht richtig. Deshalb sind wir auch der Meinung, man sollte das ausgliedern.

Zur Verwendung: Hier haben wir auch die Frage AHV diskutiert; ich persönlich hätte dafür ein gewisses Verständnis gehabt. Wir haben das mit überprüft, denn es sind ja nicht nur 48,5 Prozent, die Ihrer Initiative zugestimmt haben; noch ein bisschen mehr, zum Glück - es hat zwar auch nicht gereicht -, haben dem anderen zugestimmt. Davon war auch ein Drittel für die AHV. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir Ihnen vorschlagen werden, am geltenden Verteilschlüssel für die Gewinne festzuhalten: zwei Drittel für die Kantone, ein Drittel für den Bund.

Das Ganze - das ist das Letzte, was wir Ihnen vorschlagen werden - ist auf 30 Jahre befristet, damit die dannzumalige Generation neu entscheiden kann, was sie mit diesen Mitteln machen will.

Das allein, Herr Merz, hätte noch nicht genügt, Ihnen jetzt die Abschreibung vorzuschlagen, weil es ja in der Tat so ist, dass Sie zuerst die Vorlage brauchen, um entscheiden zu können, wie es auf Dauer sein könnte. Wir wollen nun aber sofort eine Übergangsmassnahme treffen, die das, was Sie möchten, sofort realisiert - bis zum Zeitpunkt, in dem die Verfassungsgrundlage rechtsgültig wird.

Das ist das, was Frau Brunner eben ablehnt, weil sie auch von den "AHV-ianern" herkommt und der Meinung ist, dass man jetzt möglichst alles bis dann aufsparen sollte. Wir sind aber der Meinung, das seien nun Erträge, die zusätzlich zu dem hinzukommen, was wir in der Vereinbarung bezüglich Ausschüttung an Bund und Kantone schon gemacht haben. Wir möchten deshalb mit der Schweizerischen Nationalbank eine Zusatzvereinbarung treffen, die sich jetzt in Vorbereitung befindet und bald kommen wird. Diese Zusatzvereinbarung wird dazu führen, dass von den Erträgen auf dem Goldvermögen, das jetzt schon "verflüssigt" ist - es ist ja noch nicht alles verkauft, es wird ja schrittweise gemacht -, ein Drittel an den Bund und zwei Drittel an die Kantone ausgeschüttet werden. Das dürfte erstmals im Frühling 2004 der Fall sein. Dann werden etwa 300 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Bis zum Frühjahr 2006 dürfte das auf rund 500 Millionen Franken pro Jahr ansteigen, es sei denn, es würde schon vorher eine definitive Lösung auf der Basis des neuen Verfassungsartikels getroffen.

Ich glaube nicht, dass diese Übergangsmassnahme - die nicht mit der realen Substanzerhaltung vereinbar ist - an der Substanz sehr viel ändern wird, weil es sich um eine befristete Zeit handelt. Je rascher Sie dann bezüglich des Verfassungsartikels arbeiten, desto rascher werden Sie eine definitive Lösung haben. Die Inflation ist Gott sei Dank im Moment nicht sehr hoch; der Goldpreis schwankt. Ein etwas höherer Goldpreis bringt fast mehr, als wenn wir jetzt eine Zeit lang die ganzen Erträge ausschütten. Das heisst also, dass für etwa drei, vier Jahre - sage ich einmal - die Ausschüttung der ganzen Erträge stattfinden wird, steigend mit der "Verflüssigung" des Goldes.

Wir hoffen, dass Sie nachher einen definitiven Verfassungsartikel haben. Dann wird das Volk entscheiden, was endgültig mit diesen Erträgen geschehen soll. Weil wir das jetzt eben sofort einleiten, Herr Pfisterer, und das bald kommen wird, waren wir der Meinung, das Postulat sei eigentlich faktisch erfüllt: Zwei Drittel für die Kantone, ein Drittel für den [PAGE 382] Bund ab sofort; nachher kommt dann der Entscheid, den Sie treffen. Das ist der Grund dafür, dass wir Ihnen das empfehlen. Aber, wie gesagt, die Idee hier ist gut. Aber ich sage, das ist nicht matchentscheidend. Matchentscheidend wird vielmehr das sein, was am Schluss das Volk entscheidet, wie das bei uns üblich ist.