Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · 2004-03-10
Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-10
Wortprotokoll
Im Namen der SVP-Fraktion, nicht in meinem Namen, stelle ich den Antrag, auf den Gesetzentwurf der Kommission für Rechtsfragen über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen nicht einzutreten. Die SVP-Fraktion lehnt die ursprüngliche Fassung, die eine Ausrichtung von Entschädigungen und Genugtuungen ermöglicht, ebenso ab wie die abgeänderte Fassung, die eine pauschale Genugtuung von 5000 Franken vorsieht.
Unsere Bedenken sind grundsätzlicher Art. Erstens sind wir dagegen, aufgrund heutiger Massstäbe und Erkenntnisse über die Vergangenheit zu urteilen. Aus heutiger Sicht mögen Eingriffe, die früher vorgenommen wurden, ethisch fragwürdig erscheinen. Unsere Aufgabe ist es, zukunftsgerichtet zu verhindern, dass sich solche Eingriffe wiederholen. Ich halte es jedoch für grundsätzlich falsch, unsere Rechtsauffassung auf Vorfälle zu übertragen, die sich in einer ganz anderen Zeit und unter ganz anderen Umständen ereignet haben. Dies gilt umso mehr, als die ethische Vertretbarkeit von Sterilisationen selbst heute noch sehr unterschiedlich beurteilt wird.
Zweitens führen finanzielle Abgeltungen für Betroffene vergangener Sterilisationen und Kastrationen nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern bloss zu neuen Ungleichheiten. Es würde ein problematischer Präzedenzfall geschaffen. Andere Personengruppen, deren Grundrechte früher eingeschränkt wurden, könnten nachträglich ebenfalls Forderungen stellen, so beispielsweise ehemalige Verdingkinder, Zwangsinternierte, die noch vor dem Inkrafttreten der Vorschriften über den vorsorglichen Freiheitsentzug in ein Heim eingewiesen wurden. Auf diese Weise können selbst Eingriffe, die früher rechtmässig waren, plötzlich entschädigungspflichtig werden, wenn nachträglich strengere gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Ein dermassen kontraproduktives Präjudiz dürfen wir nicht schaffen.
Drittens ist die Vorlage auch nicht praktikabel. Schon heute fällt es uns gelegentlich schwer zu beurteilen, ob eine Handlung im Interesse der Person und mit deren Einwilligung erfolgte - denken Sie beispielsweise an das Thema Sterbehilfe. Wie aber wollen wir uns nach über sechzig Jahren ein verlässliches Urteil darüber bilden, ob eine Person urteilsfähig war, ob sie einer Sterilisation frei nach umfassender Information zustimmte und ob der Eingriff in ihrem Interesse lag?
Komplizierte Abklärungen und neue Ungerechtigkeiten wären vorprogrammiert. Schliesslich richtet sich der Entwurf auch an die falschen Adressaten. Wenn man die Verantwortung für frühere Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen überhaupt einem Gemeinwesen zuweisen will, dann den Kantonen und nicht dem Bund. Die Kantone sind zuständig für die Gesundheit, die Fürsorge und das Vormundschaftswesen. Kompetenzen begründen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört das Einstehen für allfällige Fehler, die bei der Wahrnehmung einer Zuständigkeit passiert sind.
Zusammenfassend lehnen wir den Entwurf für ein Entschädigungsgesetz ab, weil er auf einer fragwürdigen Vergangenheitsbewältigung basiert, gefährliche Präjudizien schafft, zu neuen Ungerechtigkeiten führt, impraktikabel und bürokratisch ist, und weil er an die falschen Adressaten gerichtet ist.
Ich bitte Sie, auf diesen Entwurf nicht einzutreten.