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preparatory:AB 50571

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10

Wortprotokoll

Herr Gross, ich habe die Vorlage im Hinblick auf die Zukunft zu beurteilen, darum ist ja der Bundesrat für Eintreten auf das Sterilisationsgesetz. Die Vergangenheit ist eine andere Frage.

Jetzt muss ich Ihnen sagen: Der staatsrechtliche Grundsatz gilt selbstverständlich heute wie damals. Aber man hat damals aus sozialen Gründen Ausnahmen gemacht und macht dies auch heute. Der fürsorgerische Freiheitsentzug z. B. geschieht nämlich nicht in jedem Fall mit Einwilligung, das wissen Sie. Es gibt Fälle, in denen man zwangsweise einen fürsorgerischen Freiheitsentzug macht. Aber es gibt noch andere Fälle; das sind die Ausnahmen. Damals war es mit [PAGE 252] der allgemeinen gesetzlichen Regelung erlaubt, es war gesetzlich kein Widerspruch, das zu tun. Die kantonalen Gesetze waren nicht gemacht worden, um es zu verbieten, sondern ausdrücklich, um es zu erlauben. Es ist ein ganz ähnlicher Fall wie bei der Sterbehilfe: Töten ist verboten, aber es gibt heute, durch die Gerichte ausgelegt, Ausnahmen. Jetzt wollen gewisse Kreise ein Sterbehilfegesetz - Sie nicht, Sie haben die Motion in der Kommission abgelehnt -, sie wollen ein Gesetz für aktive Sterbehilfe. Das ist der Widerspruch dieser Zeiten, und wir haben das zu berücksichtigen.

Ich bin aus moralischen Gründen nicht bereit zu sagen, dass diese Personen des Sozialwesens und der Medizin und die Regierungspersonen der damaligen Zeit alles Verbrecher gewesen seien, wie man hier den Eindruck erwecken will.

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