Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-04
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-04
Wortprotokoll
Ich möchte eingangs dem Präsidenten der Finanzkommission für die Präsentation der Staatsrechnung danken und bestätigen, dass alle Zahlen, die er genannt hat, so stimmen. Damit möchte ich mir [PAGE 243] eigentlich eine Wiederholung ersparen und die ganzen Darstellungen aus der Staatsrechnung auf sein Votum konzentrieren.
Die Finanzpolitik ist an sich eine trockene Materie. Aber es gibt jeweils drei Höhepunkte im Jahr: Der eine ist das Budget, der zweite die Staatsrechnung und der dritte neuerdings die Legislaturfinanzplanung. Bei diesen Gelegenheiten verwandelt sich dann die Finanzpolitik gelegentlich auch in eine "Blumenwiese", weil dann die blumigen Sprechweisen und die Bilder kommen, mit denen wir versuchen, Phänomene zu erfassen, denen wir das Jahr über sonst eher ratlos gegenüberstehen.
So geschah es auch heute wieder, mit dem sehr schönen Bild des Überbringers von schlechten Nachrichten, das Ständerat Jenny verwendet hat. Er hätte ganz deutlich sagen können, dass es bis zum Mittelalter und bis zur Französischen Revolution immer wieder Finanzminister gegeben hat, die man einfach geköpft hat, wenn sie mit Schulden daherkamen. Heute findet das Verfahren etwas sanfter statt; wir leben in aufgeklärten Zeiten, und wir haben eine Streitkultur entwickelt, die es ermöglicht, Defizite auf gewaltfreie Art zu beseitigen.
Damit bin ich eigentlich schon fast bei dem, was ich sagen möchte: Wenn wir jetzt das letzte Jahr abhaken, dann sollten wir doch Lehren ziehen, und ich möchte mich eigentlich nach der Zukunft ausrichten. Der Staatshaushalt ist bei uns wie ein Fass mit einem Loch, wo immer ein bisschen mehr hinausfliesst, als wir oben frisch wieder eingeben können. Dieser Abfluss findet seit 15 Jahren statt. Es wird immer wieder gesagt, man sollte in guten Zeiten die Defizite kompensieren und in schlechten Zeiten Defizite bilden. Ich glaube, dass diese Theorie stimmt - aber wir haben sie nie praktiziert. Wir hätten in den letzten 15 Jahren zweimal konjunkturell die Möglichkeit gehabt, uns antizyklisch zu verhalten, aber wir haben die Chancen verpasst. Ich glaube, die Schuldenbremse ist nichts anderes als ein neuer Versuch, diese zyklische Bewegung über einen Wirtschaftszyklus zu legen und dabei den Aufbau und den Abbau von Schulden ins Gleichgewicht zu bringen.
Ich würde heute fünf Lehren aus der Staatsrechnung des letzten Jahres ziehen. Die erste Lehre richtet sich an mein Departement selber: Wir müssen bei der Definition von Prämissen, also von Annahmen für die Staatsrechnung und vor allem für das Budget, sorgfältig arbeiten. Wir müssen mit grosser Präzision an diese Prämissen herangehen, damit wir nachher nicht überrascht werden, wenn die Entwicklungen vielleicht ein bisschen anders verlaufen.
So ist es eine Tatsache, dass die wirtschaftliche Entwicklung und die Einnahmenentwicklung des Staates nicht kongruent verlaufen. Wenn es der Wirtschaft jetzt also wieder etwas besser geht - sie macht dieses Jahr wieder Gewinne -, dann werden diese Gewinne im nächsten Jahr ausbezahlt, im übernächsten Jahr in die Taschen der Aktionäre fliessen und letztlich erst ein weiteres Jahr später in den Säckel des Bundes. Diese Verschiebung muss man berücksichtigen. Es ist falsch, von der Gleichung "bessere Wirtschaft gleich mehr Staatseinnahmen" auszugehen, denn die Einnahmen sind zeitlich verschoben. Besonders deutlich erleben wir das bei den direkten Bundessteuern; überraschenderweise war es letztes Jahr aber auch bei den indirekten Steuern der Fall.
Weiter müssen wir im Rahmen der Prämissen feststellen, dass es Steuern gibt, die launisch und unberechenbar geworden sind. Das trifft vor allem auf die Transaktionsabgaben zu. Wir erleben das bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelsteuern. Diese Steuern müssen wir gelegentlich hinterfragen. Wir werden im November eine neue Finanzordnung verabschieden. Das Volk wird darüber abstimmen, weil wir diese Ordnung ja bekanntlich in der Verfassung verankert haben. Daran gibt es nichts mehr zu rütteln. Ich glaube, beide Kammern waren einstimmig dafür. Aber wir müssen diesen Fragen nachher nachgehen. Diese Steuern sind so unzuverlässig, dass wir sie einmal röntgen und die Frage stellen müssen, ob hier nicht Alternativen angezeigt wären.
Zu den Prämissen gehören - im Hinblick auf das Entlastungsprogramm, das wir nächste Woche im Bundesrat präsentieren möchten - die Annahmen zu diesem Entlastungsprogramm, also z. B. die Frage, was für Möglichkeiten, was für einen Spielraum es im Finanzhaushaltgesetz gibt. Sie erinnern sich, dass wir hier letztes Jahr eine Anpassung vornehmen mussten, um die Schuldenbremsentauglichkeit zu erreichen. Dann möchte ich noch einmal alle Einnahmen hinterfragen. Wir sind dabei, nochmals zu klären, wie sich die verschiedenen Einnahmen mit dem neusten Stand entwickeln werden. Dann werden wir auch die Konjunkturindikatoren noch einmal anschauen: Wie wird sich die Wirtschaft dieses und nächstes Jahr entwickeln? Dann werden wir uns auch nochmals Gedanken über den k-Faktor machen. Das ist die erste Lehre: Prämissen sorgfältig definieren.
Die zweite Lehre - jetzt möchte ich Sie bereits mit einbeziehen, weil sie für uns gemeinsam gelten muss -: Wir sollten keine neuen Aufgaben beschliessen, wenn sie nicht zum Voraus eindeutig finanziert sind. Es sind Ausgaben in der Pipeline, wie ich sagen würde, die sich abzeichnen, die wahrscheinlich auf uns zukommen, bei denen das dann zu berücksichtigen ist. Denken Sie daran, dass das Steuerpaket am 16. Mai 2004 abgelehnt worden ist, dass aber übereinstimmend gesagt wird: Die meisten Anliegen darin waren an sich berechtigt. Sie werden in dieser oder jener Form wieder kommen. Es ist also nicht auszuschliessen, dass bereits in dieser oder in der nächsten Session Vorstösse im Hinblick auf die neuerliche Besteuerung im Familienbereich kommen werden, z. B. durch Kinderabzüge, durch Kinderbetreuungsabzüge, dass parallel aber auch mit Kinderzulagen operiert wird. Dann haben wir eine doppelte Bewegung: einerseits Mindereinnahmen bei den Steuern und andererseits Mehrausgaben durch Kinderzulagen. Das muss man dann miteinander ins Verhältnis bringen und unter dem Aspekt der Finanzierung sorgfältig prüfen, denn Geld ist bei all diesen Projekten auch ein Argument - und nicht einmal das schlechteste.
Aber es gibt auch das Umgekehrte: Derzeit behandelt der Nationalrat das Geschäft der Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven und der Verteilung der Gewinne der Nationalbank. Jetzt besteht eine gewisse Möglichkeit, dass der Nationalrat beschliessen wird, dass man beide an der Bundeskasse vorbei in die AHV und/oder in die Kantone fliessen lässt. Wenn das Schule macht, dann wird der Bundeshaushalt ab nächstem Jahr mit einem Schlag bei den Nationalbankgewinnen 830 Millionen Franken verlieren. Das ist ein enormer Betrag; das ist eine Summe, die schon fast dem entspricht, was wir mit dem Entlastungsprogramm 2004 für das nächste Jahr vorgesehen haben. Daraus erhellt, was mit einem einzigen Beschluss nachher finanzpolitisch wieder geschehen kann, wenn man uns Einnahmen wegnimmt, ohne zu sagen, wo wir sie kompensieren müssen. Wenn man in diese Richtung denkt, dann erwarte ich, dass diejenigen, die hinter solchen Entscheiden wie der Kosa-Initiative oder dem Gegenvorschlag stehen, uns auch sagen, wie wir das dann kompensieren sollen.
Die dritte Lehre: Wir sollten jetzt nicht jedes Jahr eine solche Sparübung machen müssen. Das weiss man auch in der Wirtschaft: Das können Sie ein Mal tun, wenn die Situation schwierig ist. Wenn es sich dann zeigt, dass man vielleicht zu wenig intensiv, zu wenig grundlegend eingegriffen hat, dann kann man eine solche Übung ein zweites Mal machen. Aber danach wird die Motivation aller Beteiligten schnell sinken, vor allem auch die des Personals. Ich erlebe es jetzt selber in der Verwaltung, wie wir dort am Diskutieren sind im Zusammenhang mit der Aufgabenverzichtplanung, die Teil dieses Entlastungsprogramms sein wird und die davon ausgeht, dass während einer gewissen Zeit Personal, das austritt - in der natürlichen Fluktuation von derzeit etwa 4 Prozent - nicht mehr ersetzt wird. Das können Sie ein, zwei Jahre lang tun, aber dann muss man ganz klar sehen, dass Aufgaben irgendwann nicht mehr erfüllt werden können, und das drückt sich in der Motivation des Personals dann negativ aus. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieses Entlastungsprogramm eben auch mit den Sozialpartnern, mit den [PAGE 244] Kantonen besprochen werden muss und dass wir es Ihnen dann im Herbst als Gesamtpaket mit einer Botschaft präsentieren. Ich möchte nach Möglichkeit verhindern, hier mit Notrecht oder mit dringlichen Bundesbeschlüssen zu arbeiten, und Ihnen im Herbst dieses Projekt präsentieren. Der Bundesrat wird nächste Woche einen Grundsatzentscheid darüber treffen.
Die vierte Lehre: Wir müssen - und das hat auch der Kommissionspräsident gesagt - den Budget- und Planungsprozess auf die Schuldenbremse ausrichten. Das heisst, wir sollten mit den Einnahmen beginnen, auch in allen Darstellungen - nicht mit den Ausgaben, sondern mit den Einnahmen -, und fragen: Wie entwickeln sich die? Was ist möglich? Was ist denkbar? Dann können wir die Ausgaben daran binden.
Die fünfte Lehre: Der Bereinigungsbedarf für eine ausgeglichene Staatsrechnung wird sich auf 1,5 bis 1,8 Milliarden Franken belaufen; das sind etwa 3 bis 4 Prozent der Einnahmen des Bundes. Anpassungen in dieser Grössenordnung sind in jedem Haushalt, ob öffentlich oder privat, möglich. Aber um diese Einsparungen umzusetzen - die letztlich eben nur eine Verlangsamung des Wachstums bringen, was deutlich wird, wenn Sie die Zahlen sehen -, braucht es den Dialog, braucht es den Kompromiss, braucht es auch die Solidarität. Alle Bereiche des Staates müssen dazu beitragen.
In diesem Zusammenhang macht es mir Sorgen, dass man in letzter Zeit immer wieder zu bestimmten staatlichen Aufgaben je nach Interessenlage sagt: Hände weg! Hände weg von der AHV, Hände weg von der IV, Hände weg von der Landwirtschaft, Hände weg von den Nationalstrassen, Hände weg von dem und dem! Das ist keine Haltung. Denn alle, die so reden, wissen genau, dass das Gegenteil richtig wäre: nämlich Hand anlegen, im Dialog, in der Zusammenarbeit, im Kompromiss diese Probleme auf den Tisch bringen und sie gemeinsam lösen. Das wäre die richtige Antwort, statt diese Aufgaben zu dogmatisieren. Das blockiert unsere Politik. Beim Geld hört die Gemütlichkeit auf, das ist bekannt. Aber wir müssen halt die Gemütlichkeit durch unseren Verstand und durch unsere Vernunft ersetzen. Da bin ich bereit, meinen Beitrag dazu zu leisten und bei dieser Lehre eben mitzuwirken. So viel zur Staatsrechnung 2003.
Nun noch ein Wort zu den Nachträgen zur Publica und zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung: Diese Nachträge sind vom Kommissionspräsidenten ebenfalls dargestellt worden, ich möchte mich dazu nicht mehr äussern. Wir haben im Bundesrat die Aufstockung des Personals für das Bazl ausgiebig diskutiert, und ich kann Ihnen sagen: Ich stehe hinter der Lösung des Bundesrates. Wir hätten an sich, wenn wir expertenhörig wären, Herr Jenny, noch mehr Stellen aufbauen müssen. Wir haben - entgegen der Meinung der Experten - im Dialog diese Stellenzahl bereits etwas abgesenkt, und ich ersuche Sie, der Lösung des Bundesrates zuzustimmen. Wir waren uns auch im Klaren, dass man hier in erster Linie jetzt einmal die Kredite spricht. Das bedeutet nicht, dass die Leute alle miteinander morgen schon da sind. Wenn Sie nämlich bei relativ kleinen Einheiten zu viele Leute zu rasch integrieren, dann erhöhen Sie nicht die Sicherheit, sondern das Risiko. Das muss man organisch machen, und das UVEK ist sich dessen voll bewusst. Der Bundesrat ersucht Sie, hier das UVEK zu unterstützen.
Zur Publica habe ich weiter keine grossen Erklärungen abzugeben. Wir haben im letzten Dezember eine Eröffnungsbilanz gemacht. Aufgrund dieser Eröffnungsbilanz ergibt sich ein Ausfinanzierungsbedarf von 11,9 Milliarden Franken. Gemäss Abmachung sollte die Ausfinanzierung innert fünf Jahren abgewickelt sein. Wir sind dabei, in der Publica, aber auch mit den anderen Pensionskassen Lösungen zu erarbeiten, damit nicht dauernd Tresorerieschulden aufgebaut werden müssen.
Die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ist seit letztem Jahr integrierter Bestandteil der Staatsrechnung, sie ist damit ebenfalls zu genehmigen. So viel zum Eintreten.