Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-07
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07
Wortprotokoll
Wie gesagt wurde schon viel darüber gesprochen. Es ist letztlich eine Frage, welche Vorteile man hier nutzen will und welche nicht.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Patentgesetz in eine zweite Vernehmlassung zu geben; dort wird das Problem auch wieder auftauchen. Er hat hier gegenüber der ersten Patentgesetzgebung relativ weit geöffnet, aber er fügt auch ausdrücklich bei, dass es für ein Land mit einer hoch entwickelten Industrie, wo die Forschung und Entwicklung eine grosse Rolle spielen, gefährlich ist, wenn man zu weit öffnet. Der Pharmamarkt ist ein besonderer Markt. Das liegt aber nicht daran, dass die Pharmafirmen ihre Märkte reguliert hätten, sondern es liegt daran, dass die Pharmapreise administrierte, vom Staat festgesetzte Preise sind. Mit Ausnahme des Beispiels der Vereinigten Staaten sind sie ja vom Staate festgesetzt. Sie können in ganz Europa, wo das der Fall ist, schauen: Dort, wo eine Pharmaindustrie besteht, werden selbstverständlich die Preise der entsprechenden Produkte im betreffenden Land relativ hoch angesetzt, um weltweit einen Referenzmarkt zu haben. Wenn Sie den Markt auf diesem speziellen Gebiet für Parallelimporte öffnen, dann laufen Sie Gefahr, dass andere Länder, um einem anderen Land die Medikamentenpreise runterzudrücken, eben die Parallelimporte noch ermöglichen, damit auch im betreffenden Land die Preisbindung unterlaufen wird.
Darum ist diese Frage sehr ernst zu nehmen, namentlich für eine Industrie, welche den Löwenanteil ihrer Produkte nicht in der Schweiz herstellt und verkauft, aber bei welcher die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und die Hauptwertschöpfung und die Steuern hier anfallen. Das ist zu bedenken, aber ich glaube, es erübrigt sich, hier darüber hinauszugehen; wir werden das bis Ende des Jahres in diesem Bericht darlegen.
Aber es gibt natürlich immer die andere Seite: Man verspricht sich von diesen Massnahmen wesentlich billigere Produkte. Das ist immer so; es ist auch ein entsprechender Eingriff in die Eigentumsfreiheit derjenigen, die ein Produkt entwickeln. Wenn wir sie zwingen, ihre Produkte möglichst billig zu verkaufen, haben die Konsumenten etwas davon. Die Frage ist nur, ob der Anbieter das Produkt in Zukunft auch noch entwickelt, wenn solche Regelungen bestehen.
Wir nehmen das Postulat entgegen, werden aber im Bericht auch auf die Nachteile hinweisen.