preparatory:AB 50660
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Die ganze Vorlage ist auch von Missbräuchen der Vergangenheit geprägt. Es wird dafür gesorgt, dass sich das nicht wiederholt. Aber man muss sehen, dass hier eine Interessenabwägung vorzunehmen ist: Die Vergangenheitsbewältigung darf nicht auf Kosten geistig schwerbehinderter Frauen gehen. Man darf jetzt also nicht auf die andere Seite übertreiben und sagen, es sei überhaupt nichts mehr möglich. Das wäre nicht im Sinne der zu schützenden Personen. Ein Sterilisationsgesetz muss nämlich der Tatsache Rechnung tragen, dass heute eine offenere Einstellung gegenüber der Sexualität herrscht und dass die Betreuungseinrichtungen für Personen mit einer schweren geistigen Behinderung in der Regel keine Geschlechtertrennung mehr kennen.
Die entsprechende Gesetzgebung ist auf gutem Wege. Sie geht weder auf die eine noch auf die andere Seite zu weit. Die Vorschläge des Bundesrates gemäss seiner Stellungnahme vom 3. September 2003 wurden vom Nationalrat vollumfänglich übernommen. Den Änderungsvorschlägen Ihrer Kommission kann sich der Bundesrat anschliessen. Es gibt hier keine grossen Differenzen.
Der Bundesrat begrüsst somit eine Regelung der Sterilisation insbesondere geistig schwerbehinderter Frauen unter strengsten Voraussetzungen. In der Fassung des Nationalrates und Ihrer Kommission entspricht die Vorlage diesen Anforderungen. Darum bitte ich Sie, darauf einzutreten.