Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-06-08

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

Vor vier Jahren bereits gehörte ich der Legislaturplanungskommission an. Damals wurde dem Parlament die Legislaturplanung des Bundesrates zur Kenntnis gebracht, und mit dem Instrument der Richtlinienmotion hatten wir die Möglichkeit, punktuell andere Akzente zu setzen. Die Arbeit in der Kommission und vor allem das damalige Ergebnis vermochten nur bedingt zu begeistern.

Zwischenzeitlich habe ich als Mitglied der SPK an den neuen Bestimmungen im Parlamentsgesetz mitgearbeitet. Der Idee, der Legislaturplanung mit dem Mitbestimmungsrecht des Parlamentes einen höheren Stellenwert zuzuschreiben, stand ich positiv gegenüber, hatte aber schon damals Bedenken, ob die dazu vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung erzielen würden.

Um es vorwegzunehmen: Ich bin mir nach den intensiven Beratungen in der Kommission, in denen wir immer wieder bei der Frage der Handhabung der einschlägigen Bestimmungen gelandet sind, sicher, dass das, was wir damals im Parlamentsgesetz festgeschrieben haben, nicht das Gelbe vom Ei ist. Es wird aber unsere Aufgabe und unsere Pflicht sein, in Kenntnis der geführten Debatten Konsequenzen zu ziehen und die notwendigen Korrekturen am Parlamentsgesetz anzubringen.

Die Bundesverfassung weist die Zuständigkeit der Planung Parlament und Regierung gemeinsam zu. Das konkrete Ausmass der jeweiligen Verbindlichkeit eines im Rahmen der Legislaturplanung gefassten Beschlusses hängt vor allem von dem Detaillierungsgrad des Beschlusses ab. Zu detailliertes Planen läuft Gefahr, allzu schnell von heute nicht voraussehbaren Entwicklungen überholt zu werden. Die Verbindlichkeit und damit die Aussagekraft wären beschränkt. Zu allgemeine Aussagen sind demgegenüber zu unverbindlich, und entsprechend klein ist der Wert. Damit der Bundesbeschluss Sinn macht, braucht es den richtigen Mix zwischen den genannten Polen. Die grosse Kunst - und die Herausforderung an Bundesrat und Parlament - besteht darin, diesen Mix zu finden.

Persönlich bin ich der Meinung, dass uns der Bundesrat unter diesem Aspekt durchaus ein taugliches Instrument vorgelegt hat. Entsprechend dem Auftrag sind die Richtlinien, Ziele und Teilziele allgemein formuliert. Die Artikel weisen ebenfalls einen hohen Abstraktionsgrad auf. Den Leitlinien [PAGE 286] und Zielen sind in den einzelnen Kapiteln die vorrangigen Massnahmen und Richtliniengeschäfte zugeordnet, mit denen der Bundesrat die Ziele zu erreichen gedenkt.

Wenn wir das Konzept nicht verlassen wollen, müssen auch wir es bei politisch-strategischen Absichten bewenden lassen. Gerade die Diskussion in der Kommission hat deutlich gemacht, dass dies schwierig ist und eine grosse Herausforderung an alle stellt. Ich gebe gerne zu: Auch mir hat es am Anfang Mühe gemacht und Probleme bereitet, mich mit dem Bundesbeschluss zu identifizieren. Die Ziele und Teilziele sind so allgemein gehalten und formuliert, dass wir uns ohne Mühe damit identifizieren können und praktisch alle damit einverstanden sind. Sie haben aber auch so wenig "Fleisch am Knochen", dass man sich gefordert fühlt, die Ziele und Teilziele mit griffigeren Aussagen anzureichern, was wiederum dem Konzept zuwiderläuft.

Unsere Kommission hat sich, von einigen Ausrutschern abgesehen, nicht dazu verleiten lassen, den Bundesbeschluss mit unnötigen Massnahmen anzureichern. Ich hoffe, dass wir diese Disziplin auch hier im Rat aufrechterhalten und damit dem Nationalrat deutlich machen, was wir von seinen gestrigen Beschlüssen halten und dass wir uns davon distanzieren. Tagelange Debatten, um am Ende alles im Papierkorb zu versenken, helfen letztlich nur jenen, denen daran gelegen ist, unsere politischen Institutionen in Misskredit zu bringen.

Die Arbeit des Bundes soll sich gemäss Bundesrat nach drei Leitlinien richten - ich kann mich mit allen Leitlinien identifizieren. Der Bundesrat legt auch ein Legislaturprogramm vor, das die Akzente in die richtige Richtung setzt. Ich vermisse aber eine klare Aussage, nämlich dass die Sicherung des Wohlstandes durch Wirtschaftswachstum prioritäres Ziel sein muss. Denn ohne Wachstum, darüber sind wir uns alle einig, sind viele der anderen Ziele auch nicht zu erreichen. Es muss deshalb das erstrangige wirtschaftspolitische Ziel sein, unser Land wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückzuführen.

Ich hege allerdings zunehmend Zweifel, ob wir in der Lage sind, die dafür notwendigen Massnahmen mit der erforderlichen Geschwindigkeit durchzuziehen. Die Situation im internationalen Umfeld verändert sich rascher, als es uns lieb ist. Ich frage mich, ob der Zug für die notwendigen Reformen nicht bereits abgefahren ist. Zur Förderung des Wettbewerbes und zur Bekämpfung des hohen Preisniveaus sind schnellstens weitere Schritte in Richtung Deregulierung und Marktöffnung notwendig. Wenn wir uns zu dem vorliegenden Legislaturprogramm bekennen, sind wir alle gefordert, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen und uns auf einige wenige Punkte zu beschränken.

Im Sinne der gemachten Äusserungen bitte ich Sie einzutreten. Wenn wir Nichteintreten beschliessen, verzichten wir auf das Mitbestimmungsrecht, das wir uns - wohlverstanden - selber vor einiger Zeit gegeben haben. In diesem Sinne bin ich für Eintreten.