Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-06-08
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-08
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir im Rahmen des Eintretens noch eine kurze Frage. Mein Kantonskollege, Hermann Bürgi, hat als Einziger vorhin das Wort auch kurz zur Frage der Abschreibung von Vorstössen ergriffen. Ich habe zu meinem Erstaunen festgestellt, dass in der Fahne nach Artikel 12 noch ein kurzer Hinweis steht: "Abschreibung von Motionen und Postulaten (gemäss Beilage 3 zum Bericht über die Legislaturplanung)." Ich sehe eigentlich nicht, welche Absichten die Kommission hier hegt, und deshalb möchte ich die Frage stellen: Ist sie mit diesem Verfahren einverstanden?
Um was geht es? In dieser Beilage 3 wird vom Bundesrat sec die Abschreibung von Motionen und Postulaten beantragt, die in der 46., also in der letzten Legislaturperiode überwiesen wurden, und dann geht es über acht Seiten hinweg. Ich habe viel Verständnis für die Absicht des Bundesrates - wie er hier einleitend schreibt -, Prioritäten zu setzen; Prioritäten setzen bedeute, dass die vorhandenen Ressourcen auf die Richtliniengeschäfte konzentriert würden. Einverstanden, konzentrieren wir uns auf die Richtliniengeschäfte. Daneben gibt es aber auch kleinere Geschäfte, die auch zu erledigen sind. Das Parlament hat hier in den letzten vier Jahren, teilweise im letzten Jahr, Motionen und Postulate erheblich erklärt - teilweise auch gegen den Willen des Bundesrates -, die es eben als wichtig erachtet hat. Jetzt kommen wir, und es wird uns das hier mit einem Strich alles erledigt, ohne dass seitens des Bundesrates materiell überhaupt etwas getan worden wäre. Nicht wahr, die Legislaturplanung ist ja eine reine Absichtserklärung. Materiell hat er hier nichts erledigt.
Ich stelle mir schon die Frage: Ist ein solches Vorgehen zulässig? Ich habe Verständnis für Prioritätensetzung, ich frage noch einmal. Ist ein solches Vorgehen zulässig, ist es sinnvoll, wollen wir das? Verkommen wir da nicht etwas zum "Sändelikasten", wo man zwar diskutieren darf und auch gegen den Willen des Bundesrates einen Auftrag erteilt, dann nach vier Jahren aber eine solche Quittung, einen Abschreibungsantrag ohne jede Begründung, erhält - ist das die Art und Weise? Ich meine, darüber müssen wir uns unterhalten, und ich meine, das gehört auch zum Eintreten. Ich habe Mühe, wenn hier schlicht und einfach am Schluss dann mit diesem Entscheid alles erledigt ist.