Lauri Hans · Ständerat · 2004-06-09
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-09
Wortprotokoll
Als Ihr Berichterstatter aus der Kommission kann ich Ihnen ergänzend Folgendes mitteilen: Die Kommission hat sich ausführlich darüber unterhalten, ob eine Vernehmlassung durchzuführen sei oder nicht. Sie hat diese Frage schliesslich mehrheitlich abgelehnt. Sie hat sich dabei im Wesentlichen auf folgende Argumente gestützt:
1. Sie hat einmal gesagt, dass es praktisch um eine Legalisierung bestehender Praxis gehe und nicht um eine Ausdehnung ins Uferlose. Dabei ist sie wahrscheinlich davon ausgegangen - das muss ich jetzt hier nach dem Votum von Kollege Wicki sagen -, dass die Regelung eben auf die Bahnhöfe, welche aufgrund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, beschränkt sein würde. Mit dem Begriff "Zentrum des öffentlichen Verkehrs" soll nämlich gemäss Bericht der nationalrätlichen WAK und der Stellungnahme des Bundesrates eine Beschränkung der Sonntagsarbeit auf grosse Bahnhöfe mit grossem Reiseverkehr und hoher Umsteigekadenz stattfinden. Diese Bahnhöfe weisen ein entsprechend grosses durchmischtes Publikumsaufkommen auf. Das sind also Bahnhöfe mit Intercity- und Schnellzugsverbindungen, mit Regionalzügen und S-Bahnen. Sie hat dabei auch zur Kenntnis genommen, dass es auf den funktionalen Bezug zu einem eben entsprechend bedeutungsvollen Bahnhof ankommt. Damit würde es nach der Meinung der Mehrheit nicht gehen, auch die kleine Bahnstation zu einem Verkaufszentrum umzuwandeln. Das heisst also: Konzentration auf die Legalisierung des heutigen Zustandes. Das war eine wesentliche Überlegung.
2. Die Kommission hat sich, wie ich bereits in der Eintretensdiskussion ausgeführt habe, auch mit dem Arbeitnehmerschutz auseinander gesetzt und hat dabei insbesondere die von mir zitierten mündlichen Ausführungen des Bundespräsidenten zu diesem Thema zur Kenntnis genommen. Sie hat dann festgestellt, dass hier eben ein Arbeitnehmerschutz stattfinden soll, der generell für Sonntagsarbeit gelten und präzise festgelegt werden soll. Schliesslich hat sich die Kommission auch Rechenschaft darüber geben müssen - es war ja nicht ihre Schuld -, dass beträchtlicher Zeitdruck besteht: Wenn nämlich bis Ende Jahr keine Lösung vorliegt - Ende Jahr inklusive Referendumsfrist -, dann droht eine Situation einzutreten, in der bestehende Läden geschlossen werden müssen. Das scheint mir ein wesentlicher Punkt zu sein. Deshalb wurde, wie ich bereits gesagt habe, mehrheitlich die Idee der Vernehmlassung ausgeschlossen.
Im Übrigen gestatte ich mir den Verweis auf die Voten von Herrn Frick und von Kollege Jenny, die dieses Geschäft in seiner Tragweite richtigerweise eingeschränkt haben. Es geht - ich sage es noch einmal - im Wesentlichen um die Legalisierung bestehender Praxis. Es geht weniger um Arbeitszeiten. Es geht um die Frage: Darf in bestehenden Strukturen und Abläufen auch tatsächlich Personal beschäftigt werden? Deshalb bitte ich Sie, die Vorlage nicht zurückzuweisen, sondern das Geschäft zu behandeln.