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Lauri Hans · Ständerat · 2004-06-10

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-10

Wortprotokoll

Es handelt sich bei Artikel 10a um eine Bestimmung, die vom Nationalrat eingebracht wurde und dort mit 69 zu 56 Stimmen eine Mehrheit fand. Im Nationalrat hat Herr Bundesrat Merz diese neue Bestimmung ausdrücklich unterstützt.

Zu Absatz 1: Hier wird eigentlich etwas Selbstverständliches gesagt - es ist auch angesichts der Schuldenbremse selbstverständlich -, nämlich dass alles, was in diesem Bundesbeschluss steht und was umgesetzt werden soll, unter dem Vorbehalt der Finanzierung gemäss Artikel 4 dieses Bundesbeschlusses steht. Herr Bundesrat, Sie haben vor einer Viertelstunde gesagt, Sie hätten sich in der Rolle des Eis befunden, zuerst waren Sie in der Rolle des Huhns - das waren die Ausgaben - und dann des Eis. Übrigens: Nie hätte ich mir eine solche Bemerkung erlaubt.

Weil wir eben in der Kommission nicht auch in der Funktion des Eis sein wollten, haben wir gesagt, wir seien in der Funktion des Kükens - des Dritten. Deshalb setzen wir hier diese Klammer: Absatz 1 ist die finanzpolitische Klammer, die besagt, Finanzpolitik einerseits und Sachpolitik andererseits müssen aufgehen, müssen in sich selbst konsistent sein. Weil das offenbar nicht immer selbstverständlich ist, muss das hier in Absatz 1 noch einmal gesagt werden.

In Absatz 2 wird der Ausdruck des Legislaturfinanzplans nicht ganz präzise verwendet. Herr Kollege Pfisterer hat es vor ein paar Minuten gesagt: Der Legislaturfinanzplan zeigt auf, wie der künftige Finanzbedarf für die Legislatur gedeckt werden soll. Nun ist uns allen bekannt, dass das erste Jahr dann nicht mehr ein Jahr des Legislaturfinanzplans ist, sondern es untersteht dem neuen Voranschlag. Aber das würde vielleicht bedeuten, sich allzu sehr mit dem Begrifflichen auseinander zu setzen. Hier soll einfach betont werden, dass in dieser neuen Finanzplanung, die uns, wie wir gehört haben, im Herbst vorgelegt wird, die Klammer zur Sach- und Finanzpolitik gemacht werden muss. Es muss aufgezeigt werden, wie das Programm, das beschlossen worden ist bzw. eingeleitet werden soll, in den folgenden Jahren zu finanzieren ist. Es ist eine Erinnerung daran, dass diese Arbeit auf gleicher Konkretisierungsstufe mit dem bisherigen Legislaturfinanzplan noch nicht gemacht ist, sondern jetzt - mit Ausnahme des ersten Jahres, für das es ein Budget gibt, noch einmal zu tun ist.

Aufgrund dieser beiden Aspekte in den Absätzen 1 und 2 bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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