Germann Hannes · Ständerat · 2004-06-16
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-16
Wortprotokoll
Ich kann es nach den beiden vorangegangenen Voten ganz kurz machen. Wenn wir wollen, dass unser System mit den drei Föderativebenen überlebt, respektive wenn wir diese Ebenen wirklich als ernsthafte Partner mit einbeziehen wollen, dann sind wir gut beraten, zu diesem Föderalismus auch Sorge zu tragen. Dazu gehören die Vernehmlassungen, die eine Kultur des gegenseitigen Austausches ermöglichen.
Der Einbezug der Kantone ist bereits angesprochen worden; es ist klar, hier gilt es einiges zu verbessern. Dazu brauche ich nichts mehr zu sagen. Ich meine aber, auch die Gemeinden sind wichtige Partner des Bundes. Sie sind ja auch oft von Entscheidungen des Bundes und von Gesetzesänderungen betroffen. Darum werden die Gemeinden auch entsprechend in die Vernehmlassungen einbezogen. Das ist mit der neuen Bundesverfassung so geregelt worden. In Artikel 50 der Bundesverfassung hat sich der Bund verpflichtet, die möglichen Auswirkungen seines Handelns auf die Gemeinden und Städte zu beachten. Bereits heute werden die beiden Kommunalverbände, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband, vollumfänglich in die Vernehmlassungen mit einbezogen. In der ursprünglichen Vorlage ist das auch entsprechend berücksichtigt worden.
Nun hat sich aber bei den Absätzen 2 und 3 von Artikel 4 eine Verschlechterung eingeschlichen. Ich werde dann die Gründe bei der Beratung des Antrages Maissen noch im Detail einbringen.
Ich lege aber Wert darauf, dass Gemeinden und Städte als unterste föderative Ebene ihre wichtige Position im Denken und Handeln des Bundes erhalten können. Hier sollten wir keine Verschlechterung vornehmen, schon gar nicht, wenn sie dem Sinn und Geist der Bundesverfassung zuwiderläuft.