Bieri Peter · Ständerat · 2004-06-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Wie bereits angetönt, würde das Konzept des Bundesrates, sprich der Minderheit, Artikel 15 Absatz 2, aber auch den Titel von Artikel 17 betreffen.
Zu den Argumenten: Bereits beim Eintreten habe ich auf die Tendenz zur Überregulierung und zu staatlichen Überaktivitäten hingewiesen, die in diesem Gesetz etwas zum Ausdruck kommen. Bei Artikel 17 hat der Bundesrat die staatlichen Aktivitäten korrekterweise auf das beschränkt, was zweckmässig ist. Von den Kantonen beauftragte, sachlich kompetente, unabhängige Stellen sollen über die pränatale Gendiagnose informieren und - was wichtig und richtig ist - entsprechende weiterführende Kontakte vermitteln. Der Nationalrat ist nun hingegangen und hat nebst der Information auch die Beratung als Zusatzaufgabe dieser von den Kantonen beauftragten Stellen bezeichnet. Gleichzeitig hat er den einschränkenden Ausdruck "in allgemeiner Weise" gestrichen. Damit hat er diese Informationsstelle mit wesentlich mehr, auch kostenaufwendigen, fachlich anspruchsvollen Aufgaben versehen, als es der Bundesrat in seinem Konzept wollte. Das ist in zweierlei Hinsicht zu hinterfragen:
1. Unser Humangenetikexperte in der Kommission, Professor Hansjakob Müller, hat uns gesagt, dass für ihn die Beratung eine medizinische Handlung sei, die entsprechendes Fachwissen voraussetze, über das heute z. B. Hausärzte und andere nichtspezialisierte Ärzte nicht oder für den Entscheidfall nur in ungenügenden Ansätzen verfügen würden. Der Nationalrat ging hin und forderte, dass diese öffentlichen Stellen befähigt sein sollten, diese Beratung in einer hoch spezialisierten wissenschaftlichen Thematik durchzuführen. Gleichzeitig wird jedoch in Absatz 2 gesagt, dass diese Aufgabe den anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen überbunden werden könnte. Das kann so nicht gehen - ausser die Kantone wären bereit, diese medizinisch spezialisierten Fachberatungsstellen auch zu finanzieren. Das möchte ich insbesondere in diesem Saal betonen, sind wir doch auch immer wieder aufgefordert, uns der Aufgaben und Pflichten der Kantone zu erinnern.
2. Wenn die Mehrheit der Kommission meint, sie könne mit dem Wiedereinschub des Begriffes "in allgemeiner Weise" aus dem Entwurf des Bundesrates die Überforderung dieser öffentlichen Stellen umschiffen, begeht sie aus meiner Sicht einen weiteren Überlegungsfehler. Zudem ist es eine Tatsache, dass die Formulierung als wenig geglückt daherkommt, wenn es heisst, die Stellen würden in allgemeiner Weise über pränatale Untersuchungen beraten. In einer solch heiklen Situation vor oder nach pränatalen Untersuchungen, wo die Eltern und das werdende Leben derart unmittelbar betroffen werden, kann man eine Beratung, wenn es dazu kommt, nur individuell, nach Vorabklärung der medizinischen Chancen und Risiken und mit den notwendigen Fachkenntnissen machen. Wer nach der Kenntnisnahme der Informationen Beratung braucht, gehört in die Betreuung durch die entsprechenden Fachstellen, und das kann nur der Facharzt in der Praxis sein.
Ich möchte Sie bitten, die Fachstellen und damit auch die Kantone, welche die Kosten zu tragen hätten, nicht mit Aufgaben zu betrauen, für die sie nicht die richtige Stelle sind. Bewahren wir auch den Staat ein wenig vor immer mehr Aufgaben, die besser und individueller auf der privaten Ebene erledigt werden können. Teilen wir die Aufgaben dort zu, wo sie sach- und fachgerecht hingehören und auch optimal erledigt werden können. In dem Sinne geht mein Votum in die gleiche Richtung wie das, was Eugen David über die stets steigenden Gesundheitskosten gesagt hat.
Ich bitte Sie deshalb, dem Konzept der Minderheit - sprich: des Bundesrates - zuzustimmen.