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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-17

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Motion abzulehnen, und zwar mit folgender Begründung:

Zunächst einmal: Welches ist die Rechtslage? Wir haben heute in der Schweiz wie überall in Europa die Rechtslage, dass nur ins Ausland abfliegende, nicht aber ankommende Reisende bestimmte Waren abgabenfrei kaufen können. Es handelt sich um Spirituosen, um Getränke mit und ohne Alkohol. Es handelt sich um Tabakwaren. Es handelt sich um Körperpflege-, Schönheitsartikel usw. Die heutige Regelung hat ihre Wurzeln in der Luftzollordnung und in einer Empfehlung des Zollrates von 1960. Der Zollrat ist ein Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens in Europa. Es handelt sich also um ein Einvernehmen, an das die Schweiz gebunden ist. Es gibt übrigens im Bereich von Eisenbahnen, im Strassenverkehr und im Schiffsverkehr analoge Regelungen.

Der abgabenfreie Warenverkauf bei der Ankunft wird nur in einigen ganz wenigen aussereuropäischen Ländern, in Europa nur in Island, praktiziert. Im innergemeinschaftlichen Luftverkehr innerhalb der EU sind die Tax-free-Einkaufsmöglichkeiten auf den 1. Juli 1999 auch für abfliegende Passagiere abgeschafft worden.

Obwohl die Schweiz natürlich nicht Mitglied des EU-Binnenmarktes ist, lehnt der Bundesrat die beantragte Gleichbehandlung der abfliegenden und ankommenden Passagiere beim Einkauf von abgabenfreien Waren ab. Angesichts des heutigen Integrationsstandes, der von der Schweiz seit 1961 praktizierten Empfehlung und der im Mai 2004, also vor kurzem, von den zehn neuen Mitgliedstaaten auch übernommenen EU-Regelung fällt eine Änderung der Luftzollordnung ausser Betracht.

Vielleicht könnte zwar mit der Umsetzung der Motion - das will ich Herrn Hess gerne zubilligen - in solchen Tax-free-Shops tatsächlich der eine oder andere Arbeitsplatz geschaffen werden. Aber ein schweizerischer Sonderweg in dieser Frage könnte an verschiedenen Orten im Ausland Irritationen hervorrufen, und es wäre irgendwie auch ein unfaires Ausnützen der Nichtmitgliedschaft in der EU. Das sollten wir nach Möglichkeit vermeiden.

Ich verkenne nicht, Herr Hess, dass der Tourismus - zusammen mit der Pharmaindustrie, zusammen mit der [PAGE 433] Spezialmaschinenindustrie, zusammen mit der Uhrenindustrie und zusammen mit dem Finanzplatz Schweiz - zu den fünf wichtigsten Ertragsträgern unserer Wirtschaft gehört. Über 80 Prozent der Exporterträge kommen aus diesen fünf Bereichen. Ich verkenne nicht, dass wir den Tourismus dort unterstützen sollen, wo es Möglichkeiten gibt. Ich bin nur nicht ganz so sicher wie Herr Hess, dass wir hier in der Tat einen echten, grösseren Beitrag zur Förderung des Tourismus leisten könnten. Ich würde empfehlen, dass wir uns heute in die bestehende Luftzollordnung einpassen und dass wir dort drin bleiben, wie das bis jetzt der Fall war.