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David Eugen · Ständerat · 2004-06-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Die Kommission empfiehlt Ihnen, die Artikel 110 bis 113 anzunehmen. Bei Artikel 112 Absatz 3 möchte sie eine Ergänzung aufnehmen. Dies kann ich auch gleich begründen. Es geht hier um Datenschutz, und zwar um die Bekanntgabe von Daten an Dritte, wenn diese im Auftrage der Zollverwaltung die Bonität von Schuldnerinnen und Schuldnern überprüfen sollen. Mit anderen Worten: Die Zollverwaltung stellt Privatfirmen an und gibt ihnen den Auftrag, in ihrem Interesse Bonitätsüberprüfungen zu machen. Hier muss sichergestellt werden, dass die Daten, die diese Dritten, die Inkassounternehmen, erhalten, nicht für zollfremde Zwecke benutzt werden. In dem Sinne hält das Gesetz in diesem Zusatz der Kommission fest, dass diese Daten ausschliesslich im Sinne des zollrechtlichen Auftrages verwendet werden dürfen.

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