Fehr Hans · Nationalrat · 2000-06-22
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-22
Wortprotokoll
Was wollen die über achtzig Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Parlamentarischen Initiative? Wir wollen im Bau- und Planungsbereich Rechtssicherheit statt Verbandswillkür.
Vor rund dreissig Jahren wurde das Verbandsbeschwerderecht in guter Absicht eingeführt. Die Realität ist heute leider eine völlig andere, eine sehr negative. Verbandsbeschwerden werden nachweisbar oft als Willkür-, Nötigungs- und Erpressungsinstrument missbraucht. Bauherren - meinetwegen auch "Baufrauen" - werden unter Druck gesetzt, in einer bestimmten Art und Weise zu bauen, ansonsten Beschwerde erhoben wird. Öffentliche und private Projekte werden durch das praktisch wie ein Vetorecht wirkende Verbandsbeschwerderecht verzögert, verteuert oder sogar verhindert. Bewilligungsentscheide von demokratisch gewählten Baubewilligungsbehörden werden unterlaufen, und zwar von nicht direkt betroffenen Beschwerdeführern. Sie sehen, da haben wir eine sehr fragwürdige Legitimation.
Verbände handeln zum Teil aber auch gegen Treu und Glauben. Verbandsvertreter versprechen in einer bestimmten Frage am Tisch eine Einigung und halten praktisch in letzter Minute den Fuss in die Tür. Ich kann Ihnen x Beispiele nennen, wo das passiert ist.
Was ist das Resultat dieser Praxis? Das Resultat heisst Rechtsunsicherheit, Willkür, Bauverzögerung und Bauverhinderung. Es entstehen jährlich gewaltige volkswirtschaftliche Schäden in Millionen- und Milliardenhöhe.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel dafür, wie das zugeht. Nehmen Sie das Schweizer Paraplegikerzentrum in Nottwil, wo unser Kollege Dr. Zäch arbeitet. Was ist dort geschehen? Am letztmöglichen Tag hat der WWF gegen ein Projekt Einsprache erhoben, das weiss Gott im Gesamtinteresse liegt, und zwar mit einer unglaublich fadenscheinigen, unsinnigen Begründung. Es kam zu grossen Bauverzögerungen. Der Bauherr musste einen Schaden von rund 2,7 Millionen Franken in Kauf nehmen - jeden Tag 50 000 Franken.
Was hat der WWF am Schluss gemacht? Hören Sie gut zu! Er hat gesagt: Wir nehmen die Beschwerde zurück, wenn die Bauherrschaft die Anwaltskosten bezahlt. So läuft das, und das war nur ein Beispiel.
Nehmen Sie das Beispiel von Ermatingen am Bodensee. Dort hat der WWF 360 000 Franken erhalten - von einem Millionär, der umzonen und bauen wollte. Darauf hat der WWF seine Einsprache zurückgezogen! Es macht die Sache auch nicht besser, wenn man nachher sagt: Ja, diese [PAGE 826] 360 000 Franken werden für andere Umweltprojekte in der Region eingesetzt. Auch der Thurgauer Regierungsrat hat dieses Vorgehen scharf kritisiert.
Die Palette von zum Teil unglaublichen Verbandsbeschwerden kann ich Ihnen dokumentarisch darlegen - anhand einer Vielzahl grosser und kleinerer Bauprojekte. Das geht bis zur berühmten Madagaskar-Halle im Zürcher Zoo.
Sie werden in wenigen Minuten schöne Behauptungen hören: Die Verbandsbeschwerde habe sich bewährt, man habe eine hohe Erfolgsquote.
Es gibt ja die berühmte Studie der Universität Genf. Die Ergebnisse dieser Studie sind leider nicht relevant. Warum? Es gibt eine riesige Dunkelziffer von Beschwerden, die angedroht werden, von Beschwerden, mit denen Druck aufgesetzt wird. So werden Bauherren genötigt, Anwaltskosten zu übernehmen, und die Verbände ziehen die Beschwerde wieder zurück - oft nach Monaten oder Jahren. Diese Beispiele erscheinen natürlich nicht in der Statistik. Die Studie der Universität Genf zweifle ich deshalb im höchsten Grade an. Sie ist auch sehr willkürlich. Auf der Stufe Gemeinde sind z. B. aus der ganzen Schweiz nur vier Gemeinden ausgewählt, darunter die Stadt Chur, wo die Beschwerdefälle nur während eines Jahres erfasst sind!
Ich stelle fest, dass die Verbände in den letzten Jahren ein bisschen zurückhaltender geworden sind, sich etwas gemässigt haben - natürlich unter der Fuchtel unserer Vorstösse.
Sie werden nun sagen, es brauche doch aber einen effizienten Umweltschutz. Dieser Umweltschutz ist durch die Baubewilligungsbehörden gewährleistet. Wir haben ein sehr ausgeklügeltes Baubewilligungsverfahren, eine Umweltverträglichkeitsprüfung, verantwortliche Behörden. Das legitime Beschwerderecht von direkt betroffenen Privaten, Gemeinden, Städten und Kantonen bleibt vollumfänglich gewahrt. Der Umweltschutz ist damit absolut genügend gewahrt.
Zum Schluss möchte ich vor allem an alle Bürgerlichen in diesem Saal appellieren: Glauben Sie nicht den Beschönigungen, sondern betrachten Sie die Realität, und erbringen Sie heute den Tatbeweis, dass es Ihnen mit einer gewerbefreundlichen, eigentumsfreundlichen Bau- und Planungspolitik Ernst ist! Damit sichern Sie auch Arbeitsplätze, und der Umweltschutz bleibt gewahrt!
Das Postulat, das von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorliegt, ist leider nicht das bedruckte Papier wert. Mit einer "Verhandlungscharta" und einem "Ehrenkodex" können Sie überhaupt nichts ausrichten.
Darum bitte ich Sie: Setzen Sie heute ein Zeichen für Rechtssicherheit und gegen Verbandswillkür! Sagen Sie Ja zu dieser Parlamentarischen Initiative!