Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20

Wortprotokoll

Artikel 15 ist im Zusammenhang mit den Artikeln 16 und 17 zu sehen. Wenn Sie in Artikel 17 beschliessen, dass die Kantone verpflichtet sind, nicht nur Informationsstellen, sondern auch Beratungsstellen aufzubauen, gibt es auch eine andere Formulierung in den Artikeln 15 und 16. Dies hängt davon ab, was Sie oder der Ständerat und der Bundesrat beantragen. Der Bundesrat möchte wie der Ständerat am ursprünglichen Text festhalten und hier nicht die Beratungen in den Mittelpunkt stellen, sondern die Informationen.

Worum geht es? Es geht darum, dass in schwierigen Fällen natürlich die Information und die Beratung ein fliessender Prozess ist. Das ist nicht so klar voneinander trennbar. Sie sehen - Sie haben es im Votum von Herrn Widmer von den Sozialdemokraten gehört -, Herr Widmer hat gesagt, es dürfe jedenfalls nicht Therapie sein; bei der Beratung ist natürlich wieder eine neue Grauzone vorhanden: Was ist Beratung, und was ist Therapie?

Der Bundesrat wie der Ständerat sind der Meinung, man müsse in diesem Text klar sagen, worum es geht, nämlich um die Information. Darauf ist allerdings zu sagen, dass der Bundesrat im Bundesblatt den Begriff der Information auch ausgedeutscht hat: Dieser geht natürlich sehr weit in Richtung der Beratung. Wenn Sie hier jetzt zu der Information noch extra "Beratung" schreiben, geht das über die Beratung hinaus, wie sie für den Bundesrat im Begriff "Information" enthalten ist. Das geht dann sehr weit. Wir sind der Meinung, dass diese Beratung - wenn Sie sie hier ausdrücklich erwähnen - ohne spezialärztliches oder fachpsychologisches Wissen nicht möglich ist. Darin liegt natürlich auch die Angst der Kantone. Darum hat sich auch der Ständerat für die blosse Information ausgesprochen, denn sonst müsste wie erwähnt spezialärztliches und fachpsychologisches Wissen vorhanden sein. Das würde zu einem Ausbau namentlich der Schwangerschaftsberatungsstellen führen, und zwar würde dies stark in den ärztlichen Bereich führen. Die Kantone wären jedoch überfordert, dieses spezialisierte Fachberatungswissen extra für diese Beratungsstellen, wie Sie es wollen, zu schaffen.

Wir bitten Sie, wie der Ständerat beim Begriff "Informationsstellen" zu bleiben, wobei Sie aber davon ausgehen können, dass im Begriff "Informieren in allgemeiner Weise" auch Informationen über die Häufigkeit und Art der diagnostizierbaren Störungen, die verschiedenen Untersuchungsarten, die Risiken, die Aussagekraft, die Kosten und die Stellen, an die man sich wenden kann, enthalten sind.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.