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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-09-20

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

Auch die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf das Öffentlichkeitsgesetz. Grösstenteils ist sie auch einverstanden mit dem Gesetz, wie es nach der Beratung aus dem Ständerat herausgekommen ist. Ein paar zusätzliche Akzente sollten wir aber noch setzen. Wir tun dies mit Minderheitsanträgen. Die Anträge gehen alle in Richtung eines zusätzlichen Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor dem, was die Verwaltung mit Daten und Informationen machen kann. Der Wechsel vom Geheimhaltungsprinzip mit Ausnahmen zum Öffentlichkeitsprinzip - ebenfalls mit Ausnahmen - kann auf den ersten Blick so erscheinen, als ob sich nicht viel ändern würde, und Begeisterung kann man mit einem eher technokratischen Gesetz nicht wecken. Aber so trocken die Materie auch sein kann: Was dieses Gesetz bringen kann, ist sinnvoll.

Warum soll man zum Öffentlichkeitsprinzip wechseln? Erstens schafft eine transparente Verwaltung grundsätzlich mehr Vertrauen, vor allem wenn sie dem Grundsatz der Öffentlichkeit statt dem Grundsatz der Geheimhaltung verpflichtet ist. Es ist aber auch klar, dass gewisse Bereiche innerhalb der Verwaltung die Gewähr haben müssen, dass z. B. in laufenden Verfahren oder Verhandlungen nicht jedes Dokument grundsätzlich öffentlich sein muss. Auch der Bürger und die Bürgerin haben ein Interesse daran, dass z. B. bei laufenden Bewilligungsverfahren nicht einfach alle Dokumente grundsätzlich öffentlich sein müssen. Es macht also Sinn, beim Öffentlichkeitsprinzip Ausnahmen zu machen. Das wird natürlich wieder eine Frage des Masses sein, denn zu viele Ausnahmen heben das Öffentlichkeitsprinzip wieder auf.

Das Gesetz folgt aber nicht bloss einem Modetrend: Das Verständnis dessen, was der Staat für den Bürger sein soll und was die Bürgerinnen und Bürger vom Staat erwarten können, hat sich verändert. Das ist nicht nur ein Trend, sondern ein grundsätzlicher Wandel. Staatshörigkeit ist nicht mehr zeitgemäss - wenn sie es je war -, und im Idealfall sollte die Verwaltung den Bürger und die Bürgerin nicht als Gesuchsteller, sondern als Kunden behandeln. Das tut sie dort, wo sie kundenfreundlich ist. Das vorliegende Gesetz unterstützt eine solche kundenfreundliche Haltung der Verwaltung.

Deshalb schien es der nationalrätlichen Kommission auch sinnvoll, im Gegensatz zum Ständerat auf Gebühren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu verzichten. Natürlich wären die Gebühren nicht unzumutbar hoch, aber wenn wir als Gesetzgeber deutlich machen wollen, dass die Transparenz und der freie Zugang zu Dokumenten gefördert werden sollen, so wäre eine Erhebung von Gebühren genau das gegenteilige Signal.

Eine andere Frage, die vorhin auch schon angesprochen wurde und bei der ich auch Bedenken habe, ist die Frage der Kosten, welche die Umsetzung offenbar verursacht. Der Bundesrat spricht in der Botschaft von 3 bis 5 zusätzlichen Stellen mit Kosten von 0,5 bis 5 Millionen Franken - angesichts anderer hier jeweils zur Debatte stehender Beträge auf den ersten Blick nicht viel. Und doch: Auch wenn wir hier nur das Gesetz machen können und die Kredite dann im Budget beschliessen müssen, ist es meines Erachtens wichtig, darauf hinzuweisen, dass man eine solche Umstellung innerhalb der Verwaltung kostenneutral über die Bühne bringen muss.

Natürlich besteht beim Ausbau der Stelle des Datenschutz- und Informationsbeauftragten ein gewisser Bedarf. Dieser sollte sich aber doch kompensieren lassen, indem die Bewirtschaftung der Akten rationalisiert werden könnte. Wenn man nur noch das Geheime klassifizieren muss und nicht mehr das, was nicht geheim sein muss, sollte das weniger Aufwand geben. Zudem herrscht bei mir persönlich noch Skepsis vor, und ich frage mich, ob die Kommissionslösung mit der Personalaufstockung beim Datenschutz- und Informationsbeauftragten und mit einer Schlichtungsstelle für Streitfragen nicht die kompliziertere Lösung ist als z. B. jene, die im Kanton Bern existiert, wo es keine Schlichtungsstelle braucht.

Ganz sicher besteht jedoch Spielraum für Einsparungen, wenn das Öffentlichkeitsgesetz wirklich wirksam werden wird, und zwar bei den Kosten des Bundes für die so genannte Öffentlichkeitsarbeit, die in den letzten Jahren enorm angestiegen sind. Gemäss Dokumentation des Bundesrates wendete der Bundesrat 2002 etwas mehr als 80 Millionen Franken für die Öffentlichkeitsarbeit auf. Zudem scheint aus dieser Aufstellung hervorzugehen, dass manchmal die linke Hand nicht weiss, was die rechte tut - ich zitiere: "Die Erhebung der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt ausserhalb der Finanzrechnung, weil die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit auf verschiedene Zahlungskredite aufgeteilt sind, was eine Aufstellung nach Verwendungszweck erschwert." Im Jahr 2000, also zwei Jahre vorher, betrugen die Kosten noch 25 Prozent weniger, etwa 60 Millionen Franken. Wir sollten also das Öffentlichkeitsgesetz - wenn einmal umgesetzt - auch zum Anlass nehmen, die ausufernde Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundes auf ein vernünftiges Mass zurückzuschrauben. Wenn die meisten behördlichen Dokumente öffentlich sind, braucht es weniger staatliche Propaganda, um darauf hinzuweisen, dass sie öffentlich sind.

Man kann also sagen: Es ist sinnvoll, die Verwaltung transparenter zu machen. Es muss aber Ausnahmen dort geben, wo wichtige Interessen des Staates - oder noch mehr des einzelnen Bürgers, der einzelnen Bürgerin - oder der Datenschutz tangiert werden können.

Das Gesetz kehrt jetzt einmal das Prinzip um, macht noch etwas viele Ausnahmen. Aber es ist wohl besser, zuerst einmal das Prinzip einzuführen, Erfahrungen zu sammeln und dann später allenfalls weitere Gebiete von den Ausnahmen auszunehmen, wenn sie sich in der Praxis als unproblematisch erweisen. In einer demokratischen Gesellschaft, die auf informierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist, ist es nötig, dass diese informiert sind und dass die Verwaltung transparent arbeitet. Das Öffentlichkeitsgesetz gibt dazu den Rahmen, vielleicht noch etwas zögerlich und unspektakulär, dafür aber pragmatisch und umsetzbar. Das ist immerhin etwas. Wenn es uns gelänge, damit auch noch Steuergelder einzusparen, wäre dies sogar noch ein weiterer Pluspunkt. Mehrkosten verursachen darf dieses Gesetz in keinem Fall.

In diesem Sinne bitte auch ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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