Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-09-20
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-20
Wortprotokoll
Ich möchte Sie namens der Minderheit II nochmals auf das Problem der Verantwortung hinweisen und Ihnen vorschlagen, dass wir statt einer einfachen Konsultationslösung - es geht um die Kommissionen - eine etwas härtere, etwas klarere Regelung treffen, nämlich dahin gehend, dass die Kommission klar die Verantwortung für die vorläufige Anwendung übernehmen soll.
Was heisst Verantwortung? Verantwortung hat man dann, wenn man für etwas zuständig ist. Die Konsultationslösung der Mehrheit sagt zwar, die Kommission sei zuständig, aber diese soll nur Empfehlungen abgeben können. Wenn Sie für etwas verantwortlich sind, müssen Sie entscheiden und nicht einfach die Bedenken formulieren und dann sagen, der Bundesrat sei zwar nicht mehr zuständig, aber er solle trotzdem entscheiden. Wenn der Bundesrat einen Staatsvertrag vorläufig anwenden lassen will, dann ist seine Arbeit eigentlich abgeschlossen, und seine Verantwortung und auch seine Kompetenz gehen nicht weiter. Er ist verantwortlich für die Ausarbeitung und die Verhandlung eines Vertrages. Wenn der Vertrag paraphiert ist, liegt es in der Verantwortung des Parlamentes, diesen zu genehmigen oder eben nicht zu genehmigen. Die vorläufige Anwendung eines Vertrages kann Sinn machen, aber das Parlament soll entscheiden, wann das der Fall ist.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen, der einer Kommission der beiden Kammern ein Vetorecht gibt, wohlverstanden nur ein Vetorecht in Bezug auf die vorläufige Anwendung. Der Vertrag kann nachher vom Parlament selbstverständlich genehmigt werden und in Kraft treten. Der Vertrag würde bei einem Veto aber nicht mehr vorläufig angewandt, sondern erst nachdem das Parlament dies entschieden hat.
Der Ständerat hat die Lösung der Minderheit II in seiner Debatte auch erwogen. Aber es verliess ihn etwas der Mut, als das Argument auftauchte, in einem Zweikammersystem sei [PAGE 1278] die Vetolösung zu kompliziert und deshalb zu problematisch. Das ist mit Verlaub Unsinn. Gerade in den letzten Sessionen hat es mehrere Beispiele gegeben, wo Vorlagen beerdigt wurden, weil nur eine Kammer darauf eintrat und die andere nicht. Wenn also eine der beiden zuständigen Kommissionen zur vorläufigen Anwendung Ja und die andere Nein sagt, wäre das keine Krise, sondern es wäre einfach die vorläufige Anwendung verhindert. Damit könnten wohl beide Kammern leben.
Der Antrag der Minderheit II gibt dem Bundesrat einen eng begrenzten Spielraum, wo er Verträge vorläufig anwenden kann. Einfache Konsultationen bringen nichts. Entweder ist der Fall unbestritten - dann wird bei der Konsultations- wie bei der Vetolösung nichts dagegen vorgebracht -, oder der Fall ist bestritten: Dann kann man das bei der Konsultationslösung zwar einfach feststellen, aber der Bundesrat kann dennoch machen, was er will, obwohl es nicht mehr in seine Kompetenz fällt. Der Antrag der Minderheit II ist klarer, denn er beachtet die Kompetenzen und verpflichtet die zuständigen Instanzen, ihre Verantwortung auch wahrzunehmen.
Wenn Sie die vorläufige Anwendung regeln wollen, müssen Sie sie so regeln, dass die Verantwortung mit dem Auftrag übereinstimmt, und das tun Sie nur mit dem Vetorecht, das die Minderheit II den Kommissionen gibt.
Dass es nicht nur die Aussenpolitische Kommission, sondern auch andere Kommissionen sein können, wie es die Minderheit III vorschlägt, scheint mir auch sinnvoll. Die Verantwortung wird dadurch nicht verwischt, sondern höchstens durch zusätzliche Kompetenz ergänzt.
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Minderheit II.