Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-09-20
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-09-20
Wortprotokoll
Drei Präzisierungen:
1. Wir regeln hier nur jene Fälle der vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen, bei denen die Bundesversammlung für die Genehmigung zuständig ist.
2. Der Bundesrat setzt das Instrument der vorläufigen Anwendung nur dann ein, wenn dies dringlich oder wichtig ist.
3. Zur Notifikation an das Parlament ist der Bundesrat aufgrund der geltenden gesetzlichen Lage ohnehin bereits gezwungen.
Nun zu Ihnen, Herr Fehr: Der Bundesrat wäre dankbar, wenn Nichteintreten beschlossen würde, weil er ja davon ausgeht, dass er kompetent sei, die jeweilige Kommission zu informieren und dann zu schauen, was es gebe. In diesem Sinne ist Ihr Minderheitsantrag ein Rohrkrepierer, weil Sie damit das Gegenteil von dem erreichen, was Sie wollen. Wenn diese Frage vom Tisch ist, wird der Bundesrat sagen: Das Parlament hat in der Essenz die bisherige Praxis bestätigt. Denn der Bundesrat leitet aus seiner bundesverfassungsrechtlichen aussenpolitischen Kompetenz auch seine Zuständigkeit für die Voranwendung ab.
In diesem Sinne müssen alle, die diese Materie tatsächlich regeln wollen - und das müssen eigentlich alle wollen, die die Verfassung ernst nehmen und für den Vorrang des Parlamentes eintreten -, auf diese Vorlage eintreten.