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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2004-09-21

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-21

Wortprotokoll

Ich spreche vor allem als Vertreter der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ihres Rates.

Wir haben im Rahmen der 1. BVG-Revision zwei wesentliche Elemente als problematisch angesehen: Das eine war eine ungenügende oder unbefriedigende Aufsicht, das andere war eine Intransparenz bei den Sammelstiftungen der Versicherungen. Die Frage der Transparenz wurde in der Revision gelöst. Das hat auch dazu geführt, dass eine gewisse Öffnung stattgefunden hat, also mehr Wettbewerb entstanden ist. Die Frage der Aufsicht wurde durch die Expertenkommission, welche der Bundesrat aufgrund unserer Vorstösse eingesetzt hat, noch nicht abschliessend beantwortet. Der Bundesrat hat in einer Mitteilung vom 25. August dieses Jahres festgehalten: "Auf der Grundlage der von der Expertenkommission 'Optimierung der Aufsicht' unter der Leitung von Professor Jürg Brühwiler formulierten Empfehlungen soll die Aufsicht über die Pensionskassen mit zusätzlichen Aufsichtsinstrumenten ergänzt werden, die ein frühzeitigeres Agieren bei unvorteilhafter Entwicklung der Finanz- und Anlagemärkte ermöglichen. Die Aufsichtsstruktur soll generell gestrafft werden, und die heute parallelen Kompetenzen von Bund und Kantonen in der direkten Aufsicht sollen eliminiert werden."

Der Bundesrat hat den Auftrag des Parlamentes in Arbeit. Wenn man nun versucht, die Antwort im VAG vorwegzunehmen, geht es weniger um die Aufsicht in diesem Milliardengeschäft als vielmehr um eine Frage der Angebotsvielfalt. Die risikoreicheren Angebote sollen wie jene der Versicherungen behandelt werden. Das heisst für uns, die Kleinbetriebe - als Inhaber eines solchen stehe ich vor Ihnen; ich habe keine anderen Interessen -: Wir sind natürlich nicht in der Lage, völlig autonome Einrichtung der zweiten Säule zu betreiben. Das heisst Einschränkung der Auswahl, eher höhere Prämien, dafür stabile Prämien und Renten. Störend ist, dass man nun mit dem VAG die Vielfalt des Angebotes eines mindestens teilweise freien BVG beseitigen will.

Für mich ist - bei aller Sympathie für die Versicherungen, welche ja eine für unser Land sehr wichtige Aufgabe übernehmen, wichtige Dienstleister sind, Arbeitsplätze mit internationaler Ausstrahlung anbieten - unverständlich, dass sich diese Versicherungen diesem Wettbewerb nicht stellen wollen. Wenn man sagt, dass die einzelne autonome Sammelstiftung risikoreich sein könnte, dann hat man eine funktionstüchtige Aufsicht zu installieren und nicht gleich die Angebotsvielfalt zu zerstören. Das ist nicht im Interesse der kleinen und mittleren Betriebe.

Ich bitte Sie daher, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und die Differenz aufrechtzuerhalten. Die WAK ist aufzufordern, zusammen mit dem Bundesrat die notwendigen Übergangsregelungen zu schaffen, ohne Präjudiz für neue Aufsichtsmodelle.

Ich bitte Sie also, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

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