Baader Caspar · Nationalrat · 2004-09-21
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-21
Wortprotokoll
Ich spreche für die Mehrheit der SVP-Fraktion, Herr Bortoluzzi wird dann für die Minderheit der SVP-Fraktion sprechen. Wir sind mehrheitlich der Meinung der Kommissionsmehrheit und werden dieser zustimmen und die Anträge der Minderheiten I bis IV sowie den Antrag der SGK/Egerszegi-Obrist ablehnen.
Die Mehrheit der SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass die autonomen Pensionskassen einzelner oder mehrerer miteinander verbundener Arbeitgeber wie auch die Verbandskassen vollständig von der Versicherungsaufsicht auszunehmen sind, weil hier letztlich Deckungslücken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch höhere Beiträge oder Nachschüsse gefüllt werden müssen.
Bei den autonomen Sammelstiftungen, deren Tätigkeit eigentlich nicht von jener anderer Lebensversicherungen zu unterscheiden ist, werden gemäss Mehrheitsfassung dann Ausnahmen von der Aufsicht vorgenommen, wenn sie - im Interesse der Versicherten und eines fairen Marktes - einer anderen Aufsicht unterstellt sind. Diese andere Aufsicht muss dann die Bedingungen von Artikel 44 VAG erfüllen. Diese Voraussetzungen müssen geprüft werden, zum Beispiel einwandfreie Geschäftstätigkeit, ordnungsgemässer Vollzug der Schadensregelung, Solvenz, technische Rückstellungen. Mit diesem Verweis auf Artikel 44 VAG wird aber lediglich auf die zu prüfenden Punkte verwiesen und nicht integral auf das VAG. Daher ist es dann am Bundesrat, für die Prüfung der autonomen Sammeleinrichtungen auf dem Verordnungswege oder im Rahmen des BVG die Massstäbe der zu prüfenden Punkte zu konkretisieren, also insbesondere auch den Deckungsgrad und die Solvenz usw. zu definieren. Der Bundesrat ist daran, eine Vernehmlassungsvorlage für ein neues Aufsichtsmodell im BVG zu erarbeiten.
Die Anträge der Minderheiten I und II sowie den Antrag der SGK/Egerszegi-Obrist lehnen wir mehrheitlich ab, weil damit praktisch alle Vorsorgeeinrichtungen wählen können, ob sie sich ins Register für die berufliche Vorsorge eintragen lassen wollen und sich damit der Aufsicht entziehen können oder ob sie sich eben der VAG-Aufsicht unterstellen wollen. Das ist meines Erachtens aber bei den autonomen Sammelstiftungen, bei welchen im Hintergrund nicht eine Unternehmung steht, welche bei Versicherungslücken Nachschüsse leisten muss, im Interesse der Versicherten nicht haltbar.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen. Wichtig ist für mich vor allem, dass wir eine Differenz zum Ständerat schaffen, dann kann dieser das Problem nochmals studieren.