AB 51391
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Im Namen der SGK stelle ich Ihnen den Antrag, an der ursprünglichen Version unseres Rates festzuhalten, die Sie in der Frühjahrssession mit 131 zu 29 Stimmen gutgeheissen haben. Es entspricht dies dem Antrag der Minderheit I (Rechsteiner Paul).
Bis zur BVG-Revision wussten die KMU, die bei einer Versicherungsgesellschaft versichert waren, in den meisten Fällen nicht, wie ihre Prämien zustande kamen, wie gross der Kapitalertrag und wie gross die administrativen Kosten der Versicherung waren. Sie wussten nicht, was mit Rückstellungen passierte und wie Überschüsse verteilt wurden. Wenn jemand nicht zufrieden war und den Versicherer wechseln wollte, musste er Rückkaufkosten bis zur Höhe von 8 Prozent auf den Tisch legen, um wechseln zu können. Die BVG-Revision hat hier Änderungen gebracht. Wir haben Transparenz über die Geschäftstätigkeit der Versicherungsgesellschaften. Wir haben Aufschluss über Erträge und über Kosten. Wir haben die goldenen Fesseln abgelegt: Wer einen Vertrag hat, der fünf Jahre gedauert hat, kann ohne Rückkaufkosten wechseln. Vorher konnten sich nur wirtschaftlich oder branchenmässig eng verbundene Unternehmen in derselben Einrichtung versichern. Auch das haben wir geöffnet. Es ist für eine KMU von zentraler Wichtigkeit, dass sie die beste aller Möglichkeiten wählen kann, dass sie aus der Vielfalt von autonomen, teilautonomen, betrieblichen oder überbetrieblichen Vorsorgeeinrichtungen wählen kann. Wer eine Vollversicherung für seinen Betrieb wünscht, soll sie haben, er soll gute Auswahlmöglichkeiten haben; aber wer eine autonome Sammelstiftung bevorzugt, soll auch diese haben. Wir brauchen diese Vielfalt.
Herr Kaufmann verlangt Sicherheit und gleich lange Spiesse. Mit einer Unterstellung der Vorsorgeeinrichtungen unter das VAG gemäss Kommissionsmehrheit müssten diese in allen Fällen eine hundertprozentige Kapitaldeckung aufweisen, egal, wie die Vorsorgeeinrichtung versichert ist, und sich rückversichern. Wenn sie heute nicht über eine Deckung von 100 Prozent verfügen - wir haben die Sanierungsmassnahmen bei Unterdeckung hier auch behandelt -, so müssen sie Massnahmen treffen, die paritätisch festgelegt werden und alle Beteiligten zur Kasse bitten, um in absehbarer Zeit wieder volle Deckung zu haben.
Die dem VAG unterstellten Versicherungsgesellschaften brauchen für die Vorsorge eine hundertprozentige Deckung von Gesetzes wegen. Das sind nicht per se ungleiche Spiesse. Warum? Weil eine Versicherungsgesellschaft nicht nur Vorsorgeversicherungen abschliesst; vielmehr hat sie auch noch Brandversicherungen oder Mobiliarversicherungen. Man will mit der hundertprozentigen Deckung vermeiden, dass Quersubventionierungen stattfinden. Zu guter Letzt: Bei einer Versicherungsgesellschaft gibt es noch einen dritten Mund zu füttern, den der Aktionäre. Damit hier nicht Gewinne über Gebühr ausgeschüttet werden, ist eine hundertprozentige Deckung von vornherein nötig.
Man muss alle Leistungen gewährleisten. Wenn Sie eine autonome Kasse haben und die hundertprozentige Deckung nicht gewährleistet ist, dann muss man das nachschiessen. Bei einer Versicherungsgesellschaft muss man das vorauszahlen, aber um die Garantien kommt man nicht herum. Man kann für gleich lange Spiesse sorgen, und wir haben das immer wieder vorgeschlagen. Aber das würde für die Versicherungsgesellschaften heissen: Ausgliedern der Vorsorge. Das würde heissen: Paritätische Verwaltung. Und man könnte nicht 10 Prozent vom Bruttoertrag mit der "legal quote" in den Sack stecken.
Die Aufsicht muss verbessert werden. Bereits die PUK PKB, präsidiert von Ständerat Schiesser hat das 1996 verlangt. Wir haben diesen Auftrag hier im Rat verschiedene Male bestätigt. Wir verlangen vom Bundesrat Taten und nicht Worte, aber wir können das jetzt nicht in Artikel 2 VAG regeln. [PAGE 1287]
Der Antrag der Minderheit IV (Leuthard) - wenn ich dazu noch etwas sagen kann - will die Unterstellung unter eine Aufsicht, die die Aufgaben nach Artikel 44 erfüllt. Schauen Sie mal in Artikel 44 nach. Dort haben Sie auch, dass die Aufsicht überwachen muss, dass der Vollzug der Schadenregulierung gemäss Strassenverkehrsgesetz eingehalten werden muss. Diese Aufsicht ist präzis für Versicherungsgesellschaften, aber nicht für diese autonomen Sammelstiftungen.
Es geht hier nicht nur um die neuen Kassen; es geht auch um alte, bewährte Kassen wie etwa die Comunitas der Gemeinden, wie die Asga des Gewerbes. Sie haben viele Zuschriften erhalten, die das bezeugen. Wir sind für Markt, die Mehrheit dieses Parlamentes wollte Öffnung. Jetzt müssen wir den Markt auch gewährleisten. Wir müssen aber sicherstellen - das ist in der Fassung des Nationalrates ja auch gegeben -, dass die Aufsicht funktioniert, dass Qualitätsnormen aufgestellt werden; das ist möglich und nötig.
Bitte stimmen Sie hier der Minderheit I (Rechsteiner Paul) zu. Die SGK hat diesen Antrag, den ich hier vertreten habe, mit 17 zu 2 Stimmen beschlossen.