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Speck Christian · Nationalrat · 2004-09-22

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-22

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen im Namen der SVP-Fraktion die Gründe für die Einreichung der parlamentarischen Initiative darlegen. Unsere Fraktion hat die Initiative für ein fakultatives Referendum bei der Festlegung des CO2-Abgabesatzes am 21. März 2003 eingereicht. Die Initiative verlangt, dass das CO2-Gesetz mit Artikel 7 Absatz 5 zu ergänzen sei. In Absatz 2 von Artikel 7 wird bekanntlich der Höchstsatz festgelegt, nämlich 210 Franken pro Tonne CO2. Absatz 3 gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Abgabesätze unterschiedlich festzulegen. Absatz 4 hält fest, dass die Abgabesätze durch die Bundesversammlung zu genehmigen sind. Mit einem neu eingefügten Absatz 5 verlangt die SVP-Fraktion, dass die von der Bundesversammlung genehmigten Abgabesätze zusätzlich dem fakultativen Referendum zu unterstellen seien.

Das CO2-Gesetz ist am 1. Mai 2000 in Kraft getreten. Es hat mich gefreut, dass die Kommissionssprecherin, Frau Wyss, betont hat, dass das Ziel des Gesetzes nicht die Erhebung einer Abgabe sei, sondern die Verbesserung der CO2-Bilanz. Diese Meinung teile ich und teilt auch die SVP-Fraktion.

In der parlamentarischen Beratung wollte unser Rat die Kompetenz zur Einführung der Abgabe ursprünglich dem Parlament zuweisen und nicht dem Bundesrat. Eine Kommissionsminderheit hat damals schon den Antrag gestellt, den Beschluss zur Einführung der Abgabe zusätzlich dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Diesen Antrag hat unser Rat in der Herbstsession 1998 mit 110 zu 56 Stimmen abgelehnt.

Die SVP-Fraktion hat dem CO2-Gesetz nicht zugestimmt. Neben den darin enthaltenen neuen Abgaben, die zwar auf anderen Wegen rückerstattet werden, führten vor allem die über die Vorgaben des Kyoto-Abkommens hinausgehenden Forderungen zu dieser Ablehnung.

In der Diskussion in der Kommission zur vorliegenden Initiative wurde dann zu Recht die Frage gestellt - Frau Wyss hat sie auch aufgeworfen -, warum die SVP damals nicht das Referendum ergriffen hatte. Es waren verschiedene Gründe, die dazu führten. Im Vordergrund stand die Überzeugung, dass die Zielsetzung der Klimapolitik richtig ist; das wird auch von uns als richtig erkannt. Auch wir wollen Verbesserungen im CO2-Bereich erreichen, mit einer spürbaren Reduktion der Schadstoffe.

Die SVP-Fraktion hat aus diesem Grund - das ist zu betonen - auch der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zugestimmt. Die Mitteilung des SVP-Pressedienstes 2000, die Sie, Frau Kollegin, zitiert haben, war richtig. Wir unterstützten anschliessend, in der Zeit seit der Inkraftsetzung des CO2-Gesetzes, alle freiwilligen Massnahmen, sowohl diejenigen der Agentur der Wirtschaft als auch die Abmachungen zwischen dem BFE und Betrieben, wie z. B. mit der Zementindustrie, und andere. Mit Vorstössen haben wir zudem versucht, weitere Verbesserungspotenziale in der CO2-Belastung aufzuzeigen. Leider wurde insbesondere der Vorstoss zur Verbilligung des Diesels abgelehnt. Erfolg hatten wir demgegenüber mit dem Vorstoss, dass die Senken, d. h. die C-Aufnahme durch die Wälder, den Waldzuwachs, in die CO2-Bilanz einbezogen werden müssen.

Der von unserem Rat überwiesene Vorstoss wird bekanntlich in dieser Session vom Ständerat behandelt. Leider hat sich der Bundesrat noch nicht entschieden, den Klimarappen als weitere freiwillige Reduktionsmassnahme freizugeben. Dadurch wird ein Jahr verloren gehen. Immerhin müssen im Oktober für die angekündigte Vernehmlassung zu verschiedenen Massnahmen die vorgeschriebene Wirtschaftsverträglichkeit und die Wettbewerbsverträglichkeit mitberücksichtigt werden. Mit den bisherigen freiwilligen Massnahmen konnten im Brennstoffbereich wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Wenn der Klimarappen eine Chance hat, werden auch im Treibstoffbereich Fortschritte erzielt. Andere Länder sind uns da voraus.

Das Parlament hat sich seinerzeit vorbehalten, vor Einführung einer CO2-Abgabe über Höhe und wirtschaftliche Auswirkungen zu befinden. Damit wollte man sich das Mitspracherecht sichern und hat auch zum Ausdruck gebracht, dass diese Einführung politisch höchst brisant ist. Wenn die Befürworter der CO2-Abgabe - bekanntlich möchten sie diese am liebsten schon heute einführen - von der Notwendigkeit dieser Abgabe überzeugt sind, brauchen sie keine Angst vor einem Volksentscheid zu haben. Die SVP-Fraktion wird mit ihrer parlamentarischen Initiative der Bevölkerung das Mitspracherecht geben: Sie soll sich zu einer eventuellen Verteuerung des Benzins von maximal 50 Rappen pro Liter äussern können.

Wenn Sie der Initiative zustimmen, ermöglichen Sie nicht nur die Mitsprache, sondern eine breite Diskussion in der Bevölkerung über das wichtige Thema, das uns in den nächsten Jahren begleiten wird.