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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2000-06-22

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-22

Wortprotokoll

Im vorliegenden Fall ist sicher unbestritten, dass ein Interesse und eine Notwendigkeit für breite und tiefschürfende Abklärungen vorhanden waren und sind. Aber die Mehrheit widerspricht der Aussage, die Wahrheit könne ohne PUK nicht gefunden werden. Falsch ist auch die Aussage, man wolle die Wahrheit nicht suchen oder aus Geheimhaltungsgründen etwas verdecken und lehne die PUK deshalb ab. Es geht für die Mehrheit vielmehr um die Frage, ob die anderen, bereits eingeleiteten und in der Zwischenzeit zu einem grossen Teil abgeschlossenen Untersuchungsschritte genügen oder ob Restfragen offen bleiben, welche die Einsetzung einer PUK notwendig machen.

Das Ratsbüro hat nach den Diskussionen vom 26. August und vom 30. September 1999 aus dieser Sicht heraus die Einsetzung einer PUK abgelehnt. In der Folge wurde das Anliegen mit den beiden Parlamentarischen Initiativen aufgenommen, und die SiK kam mit 14 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum gleichen Ergebnis wie seinerzeit das Büro.

Zu erinnern ist an die bereits erfolgten Untersuchungen und die heute vorhandenen Berichte: an den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation vom 24. November 1999 zur Bellasi-Affäre; an den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation vom 13. November zu Südafrika; an den Bericht der Administrativuntersuchung von Dr. Widmer, in Auftrag gegeben vom Chef VBS am Tage der Verhaftung Bellasis und abgeliefert am 29. November 1999; an den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle, in Auftrag gegeben zwei Wochen nach der Verhaftung Bellasis und abgeliefert am 6. Dezember 1999; an den Bericht der Kommission Brunner zur Untergruppe Nachrichtendienst, in Auftrag gegeben vom Chef VBS einen Monat nach der Verhaftung Bellasis, abgeliefert am 15. Februar 2000; an das Strafverfahren und die verschiedenen Disziplinarverfahren durch die hierfür zuständigen Strafverfolgungs- und Administrativbehörden. In den Verfahrensregelungen ist übrigens auch festgelegt, was im Strafverfahren mit beschlagnahmten Waffen geschehen kann oder soll.

Durch das Zusammentreffen und die Überlagerung verschiedener Besonderheiten überschritt der Fall Bellasi zweifellos für viele die Reizschwelle. Aber wie diese Abklärungen nun zeigen, wurde der Fall dadurch nicht zu einem strukturellen oder für den ganzen Nachrichtendienst typischen Phänomen, sondern er blieb der Fall Bellasi.

Er blieb es, allerdings in seiner aussergewöhnlichen Besonderheit. Wenn es zutreffen sollte, dass das Vertrauen im heutigen Zeitpunkt immer noch fehlt, dann ist die Wiederherstellung des Vertrauens nach Meinung der Kommissionsmehrheit besser möglich, wenn nun die Konsequenzen für die Zukunft speditiv angegangen werden, nicht aber, indem Vergangenheit und Fallbewältigung perpetuiert werden.

Es liegen in den erwähnten Berichten insgesamt 193 Empfehlungen vor. Wesentlich ist in dieser Situation die Frage der Übersichtlichkeit und der Kontrolle des Umsetzungsprozesses. Dafür sind verschiedene Umsetzungskanäle mit je einem eigenen Reporting vorgesehen. Für die Umsetzung der Massnahmen im Bereich der Zahlungsabläufe besteht ein System der Halbjahresberichte. Für die Neuorganisation des Nachrichtendienstes ist ein Bericht der eingesetzten Arbeitsgruppe im Herbst vorgesehen.

Betreffend die Empfehlungen der GPK bzw. der Geschäftsprüfungsdelegation ist auf Ende 2000 ein Bericht des Bundesrates an das Parlament zum Stand der Umsetzung vorgesehen. Weiter ist die Geschäftsprüfungsdelegation damit beschäftigt, permanent am Ball zu bleiben, auch im [PAGE 822] Umsetzungsprozess. In dieser Situation bleiben nach Auffassung der Kommissionsmehrheit kein Bedarf und kein Raum für zusätzliche Abklärungen und Berichte. Wichtiger ist eine konsequente Umsetzung der vorliegenden 193 Empfehlungen. Entscheidend ist sodann die Neugestaltung der Tätigkeit, der Organisation und der Kontrolle im strategischen Nachrichtendienst, um in Zukunft präventiv vergleichbare Vorfälle möglichst auszuschalten. Die Kommissionsmehrheit meint, damit mehr zur Vertrauensbildung beitragen zu können.

Wir beantragen deshalb, den beiden Parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.

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