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AB 51538

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird auf alle drei Vorlagen eintreten, wobei die Neuordnung der Revision für uns die wichtigste ist.

Die Skandale im Aus- wie im Inland betreffend Firmenzusammenbrüche liessen den Ruf nach einer Verschärfung des Revisionsrechtes ertönen. Die neu vorgesehene Anknüpfung der Revisionspflicht an die wirtschaftliche Bedeutung der Unternehmen und nicht an deren Rechtsform ist deshalb aus unserer Sicht zu begrüssen. Auch die anvisierten Schutzziele können wir grundsätzlich unterstützen, wobei für die SP-Fraktion der Schutz der Arbeitsplätze und der Gläubiger, insbesondere der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger, absolute Priorität geniesst. Mit unseren Minderheitsanträgen wollen wir diese Ziele mehr gewichten. Ich verweise insbesondere auf die Anträge der Minderheit zu Artikel 727 und den Streichungsantrag zu Artikel 727a Absatz 2.

Vorgesehen sind neu vier Kategorien der Revisionsverpflichtung: die ordentliche durch die staatlich beaufsichtigte Revisionsstelle, die ordentliche durch zugelassene Revisionsexpertinnen und -experten, die eingeschränkte und eben, was uns besonders stört, keine. Wir möchten den Schwellenwert für die ordentliche Revision wesentlich tiefer ansetzen, damit diese Vorlage nicht zum Papiertiger verkommt. Wir wehren uns auch gegen die in Artikel 727a Absatz 2 vorgesehene Opting-out-Möglichkeit. Dies soll grundsätzlich bei Unternehmungen möglich sein, die nicht der ordentlichen Revisionspflicht unterstehen, wenn sämtliche Aktionärinnen und Aktionäre zustimmen und die Unternehmung weniger als 10 Mitarbeitende angestellt hat. Das würde bedeuten, dass ein grosser Teil der Arbeitsplätze im privaten Sektor, nämlich 87,9 Prozent, nicht mehr von dieser Revision profitiert. Für uns ist das Schutzziel des Erhaltes der Arbeitsplätze das Wichtigste, das heisst, wir könnten das nicht akzeptieren. Wir werden aber in der Detailberatung dazu noch Stellung nehmen.

Wichtig ist für uns auch die Regelung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle, denn die Möglichkeiten oder die Ziele stehen und fallen mit der Unabhängigkeit der entsprechenden Stelle.

Zur GmbH: Hier anerkennen wir die Revisionsbedürftigkeit. Die GmbH hat nach der Revision des Aktienrechtes geradezu einen Boom erlebt. Die heutige Rechtsform entspricht den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr. Wir haben kein Problem mit der Zulassung von Einpersonengesellschaften, da heute mehrheitlich als zweite Person sowieso nur Strohmänner oder -frauen auftreten. Um jedoch das Haftungssubstrat zu erhöhen und auch hier wieder die Arbeitsplätze zu sichern, wird die SP-Fraktion den Minderheitsantrag zur Festsetzung des Mindeststammkapitals auf 40 000 Franken unterstützen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlagen einzutreten.