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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-02

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Imfeld abzulehnen. Das ist eine Treuhänderbestimmung. Ich nehme das Herrn Imfeld nicht übel, aber diese Bestimmung geht nicht vom Gedanken der Revision aus.

Sie müssen sehen: Bei einer ordentlichen Revision liegt das Problem nicht bei Gesellschaften grösseren Kalibers, das Problem liegt nicht in erster Linie bei Nestlé und bei den ganz grossen internationalen Gesellschaften. Bei diesen spielt es auch keine Rolle, ob sie alle fünf Jahre den Leiter wechseln, sie haben auch genug Leute, das sind riesige Gesellschaften. Das Problem stellt sich aber bei den anderen Gesellschaften. Sie müssen sehen, dass Artikel 730a für die Prüfung eine sehr grosszügige Norm ist: Die Revisionsstelle kann für ein bis drei Jahre gewählt werden. Ich finde, dass sie eigentlich nur für ein Jahr gewählt werden sollte, weil drei Jahre auch schon zu einer gewissen Abhängigkeit führen; aber wir lassen ihnen diese Möglichkeit, das ist also grosszügig. Das Amt der Revisionsstelle endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Man gewährt also auch dort Flexibilität, und man gibt ihnen zudem die Möglichkeit der Wiederwahl.

Wenn der Leiter der Revisionsstelle lange im Amt ist - hier geht es um ordentliche Revisionen -, kommt er natürlich zu viel Know-how, aber er kommt natürlich auch zu vielen Verbindungen und zu viel "Zement". Das ist auszuschliessen. Es ist gut, wenn hin und wieder eine solche Rotation passiert. Es geht ja hier um Folgendes: Wir haben nicht gesagt, die Gesellschaft müsse gewechselt werden, sondern wir haben nur geschrieben, dass die leitende Person gewechselt werden muss; diese kann also sogar noch aus der gleichen Gesellschaft kommen.

Jetzt wird vonseiten der Treuhandgesellschaften angeführt, kleinere Gesellschaften hätten es sehr schwierig, jemand anders als Leiter zu finden. Ich muss Ihnen sagen: Für ordentliche Revisionen dürfen Sie nicht so kleine Gesellschaften wählen, in denen die Abhängigkeit so gross ist, dass sie nach fünf Jahren nicht eine zweite Person finden, die die erste ersetzt. Das ist eher ein Zeichen dafür, dass die fünf Jahre notwendig sind. Es werden hier für ganz grosse und kleinere Gesellschaften verschiedene Vorschriften gefordert - es geht hier ja nur um die ordentliche Revision, es geht nicht um die eingeschränkte Revision. Da bin ich der Auffassung, dass wir bei unserer Lösung bleiben sollten, denn bei den grösseren Gesellschaften ist das Problem nicht gegeben, das sind Riesengesellschaften, und bei den kleineren Gesellschaften sollte diese Abhängigkeit nicht so gross sein, dass man nach fünf Jahren den Leiter nicht wechseln kann.

Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben. Das ist im Sinne einer Unabhängigkeit der Revision von Bedeutung. Man schafft hier Abhängigkeiten, die man nach aussen gar nicht überprüfen kann, aber es gibt ein Sicherheitsventil. Ich kann Ihnen als ehemaliger Unternehmer auch Folgendes sagen: Ich habe aus dieser Unabhängigkeitsperspektive heraus alle vier, manchmal fünf Jahre die Revisionsstelle neu ausgeschrieben. Dort ging die Revision dann nicht nur an eine andere Person, sondern an eine andere Gesellschaft, und jedes Mal sind eigentlich auch neue Gesichtspunkte aufgetaucht.

Ich bitte Sie, bei der Mehrheitsfassung zu bleiben.