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preparatory:AB 51588

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Ich glaube, die Debatte hat es bestens gezeigt, dass es eigentlich ein politischer Entscheid ist, wie wir die Schwellenwerte festlegen. Es ist immer ein relativ arbiträrer Entscheid, es gibt keine absolute Grösse, welche Sie als Kriterium heranziehen können. Es ist, wie Herr Imfeld gesagt hat, schwierig festzustellen, was der richtige Grenzwert wäre. Ich denke, die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit haben gezeigt, welche Schutzziele sie in den Vordergrund stellen, die für einen tiefen Standard sprechen. Die Vertreter vor allem jetzt auch der bürgerlichen Parteien haben aufgezeigt, welche Probleme von der Kostenseite her damit verbunden sind und welche Schwierigkeiten für die KMU damit offensichtlich verbunden sind.

In Absatz 1 von Artikel 727 wird geregelt, ab welcher Grösse die Unternehmung einer ordentlichen Revision unterliegt. Hier möchte ich vorweg für Herrn Noser etwas festhalten: Herr Noser, wir haben in diesem Zusammenhang auch in der Kommission eingehend diskutiert, ob der Begriff der ordentlichen bzw. der eingeschränkten Revision richtig ist. Herr Bundesrat Blocher hat ja jetzt ebenfalls in Aussicht gestellt, dass diese Frage nochmals diskutiert wird, weil die Debatte es ganz klar gezeigt hat: Wie immer Sie den Schwellenwert festlegen, es ist immer eine Minderheit der Unternehmungen, die der sogenannt ordentlichen Revision untersteht, und es wird eine Mehrheit der Unternehmungen sein, die der eingeschränkten Revision untersteht. Von daher lohnt es sich sicherlich, diese Begrifflichkeit nochmals zu diskutieren. Fest steht, dass die ordentliche Revision obligatorisch ist für die Publikumsgesellschaften.

Dann kommt die Crux in Ziffer 2, die numerische Abgrenzung. Wir haben hier das Kriterium der Bilanzsumme, des Umsatzes und der Vollzeitstellen. Die Grenzwerte liegen gemäss Entwurf des Bundesrates bei einer Bilanzsumme von 6 Millionen Franken, die Mehrheit möchte 10 Millionen Franken, die Minderheit folgt dem Bundesrat. Wir haben dann den Umsatz als Grenzwert mit 12 Millionen Franken gemäss Entwurf des Bundesrates, 20 Millionen Franken gemäss Mehrheit, und die Minderheit folgt hier ebenfalls dem Bundesrat. Dann haben wir die Vollzeitstellen, für die der Bundesrat gemeinsam mit der Mehrheit als Kriterium 50 Stellen vorschlägt, die Minderheit will 30 Stellen. Sie haben die Zahlen gehört, es müssen zwei von drei Kriterien erfüllt sein. Niemand in diesem Saal kann sagen, wie viele Unternehmungen bei welcher Schwellenwertkombination wirklich unter die ordentliche Revision fallen. Wir haben einige Hinweise in der Botschaft auf Seite 3991ff.: Wenn wir den Schwellenwert auf 10 Millionen Franken ansetzen, sind es weniger als 4 Prozent, die unter die ordentliche Revision fallen; wenn wir den Schwellenwert bei 50 Vollzeitstellen anlegen, sind es 2 Prozent.

Keine Angaben haben wir in Bezug auf die Bilanzsummen, darauf hat Herr Bundesrat Blocher hingewiesen. Das zeigt klar: Es braucht hier einen politischen Entscheid; der politische Entscheid wird sich danach richten, wie man die Schutzziele gewichtet. Wir haben vier Schutzziele und nicht nur eines; es sind dies der Investorenschutz, der Gläubigerschutz, der Minderheitenschutz und auch der Schutz des öffentlichen Interesses. Hierunter fallen auch die Arbeitsplätze.

Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Kommissionsmehrheit orientiert sich an einem Kriterium, das wir bereits im OR haben, nämlich an der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung. Sie ist vorgesehen ab einer Bilanzsumme von 10 Millionen Franken und einem Umsatzerlös von 20 Millionen Franken. Das wäre ein Anhaltspunkt, den wir bereits im OR haben. Allerdings ist bei der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung die Zahl der Arbeitsstellen wesentlich höher angesetzt. Hier schlägt Ihnen ja die Mehrheit der Kommission mit dem Bundesrat vor, es bei 50 Vollzeitstellen zu belassen.