Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-02
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier nicht dem Bundesrat bzw. der Mehrheit, sondern der Minderheit zuzustimmen, weil die Minderheit tatsächlich eine bessere Formulierung als der Bundesrat gefunden hat. Inhaltlich ist es aber das Gleiche.
Ich bitte Sie aber, den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Sie müssen sehen, es ist sehr unbeweglich, wenn man sagt: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "muss durch einen Geschäftsführer vertreten werden können, der Wohnsitz in der Schweiz hat". Es ist richtig, dass wir jemanden aus der Führungsequipe haben, der Wohnsitz in der Schweiz hat. Aber ob das ein Verwaltungsrat, ein Geschäftsführer oder ein Direktor ist, das ist nicht entscheidend. Diese Flexibilität sollten wir walten lassen.
Die Minderheit sagt: "Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat." Das ist das Wesentliche. "Dieses Erfordernis kann durch einen Geschäftsführer oder einen Direktor erfüllt werden." Das genügt. Wir vom Bundesrat haben eine etwas komplizierte Formulierung eingebracht. Wir haben das Gefühl, diese Formulierung der Minderheit entspreche den internationalen Normen. Dort, wo wir gegenseitige Abmachungen mit anderen Ländern haben, wird von schweizerischen Firmen auch nur verlangt, dass ein geschäftsführendes Mitglied der Firma im betreffenden Land wohnt - also nicht eine Regelung, wie sie die Mehrheit vorsieht.
Darum bitten wir Sie, der Minderheit zuzustimmen. Ihre Formulierung ist tatsächlich besser als jene des Bundesrates.