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AB 51646

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dass man das in der Vorlage des Bundesrates vorgesehene generelle Vetorecht für Gesellschafter beschränkt. Die Kommission will kein generelles Vetorecht. Sie will es auf bestimmte Beschlüsse beschränken, und das muss dann in den Statuten so geregelt werden. Damit haben wir klargelegt, dass wir uns gegen die Ausführungen gewandt haben, wie sie in der Botschaft auf Seite 3209 formuliert sind, nämlich dass ein generelles Vetorecht besteht. Es ist ein einstimmiger Beschluss der Kommission, das heisst, es gibt keinen Anlass zu einer Abstimmung.

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