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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-03-02

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-02

Wortprotokoll

Dieser Minderheitsantrag ist nicht nur praxisfremd, er ist auch unpraktikabel. Stellen Sie sich einmal vor, Sie gehen morgen an eine Generalversammlung, und Sie müssen das Salär für die Geschäftsleitung für das laufende Jahr festlegen - Sie werden ja wohl nicht mehr für das letzte Jahr einen Vertrag abschliessen können. Sie können auch nicht zum Voraus wissen, welche Gewinne resultieren. Sie können somit resultatabhängige Boni gar nicht festlegen. Stellen Sie sich vor, es gibt einen Managementwechsel. Muss jetzt eine Generalversammlung einberufen werden? Wenn die Generalversammlung beschliesst, dass ihr das Salär nicht ganz passt, dann müssen Sie den soeben angestellten Manager wieder entlassen.

Ich kann einen solchen Antrag wirklich nicht unterstützen. Auch beim Verwaltungsrat ist wichtig, dass die Boni und die Saläre auf das Unternehmensergebnis abgestimmt sind. Wenn Sie an der Generalversammlung beschliessen müssen, dann müssen Sie ja wissen, wie das Ergebnis herauskommt, und das ist schlicht und einfach nicht machbar.

Es ist auch falsch, wenn man sagt, die Saläre der Verwaltungsräte und der Geschäftsleitung steigen, und die Konzernbelegschaft hat weniger. Das kann vielleicht optisch so erscheinen. Aber ich habe es einmal zusammengezählt: Die grossen kotierten Schweizer Unternehmen beschäftigen heute etwa 77 Prozent ihres Personals im Ausland. Jetzt kann es sein, dass der Franken stark wird oder, anders gesagt, sich die Fremdwährungen abschwächen. Dann haben Sie allein deswegen einen geringeren Lohn pro Kopf. Ihre Berechnungen sind in diesem Sinne nicht stichhaltig.

Ich empfehle Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

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