Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2005-03-03
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-03
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorlage 1. Wir befürworten eine Prämienverbilligung, die sozial ausgestaltet ist. Das System mit den Kopfprämien und dem sozialen Ausgleich über die Prämienverbilligung ist richtig. Mit der Prämienverbilligung können Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt entlastet werden. Das ist richtig so. Mit dem Beschluss des Ständerates haben wir einen einfachen Vorschlag mit wenigen zusätzlichen Bundesvorschriften.
Wir von der SVP-Fraktion können uns mit dieser Lösung anfreunden. Sie kann von den Kantonen einfach vollzogen werden. Mit den bisher diskutierten Vorschlägen gab es verschiedene Schwierigkeiten. Wir wollten vom Bund her ein [PAGE 122] Sozialziel vorgeben, was bei den Kantonen auf Ablehnung gestossen ist. Das ist verständlich, weil die Bezugsgrössen für das massgebende Einkommen in den Kantonen sehr unterschiedlich sind. Die Prämienverbilligungssysteme in den Kantonen lassen sich kaum miteinander vergleichen, weil die Gesundheitskosten und damit auch die Prämienhöhen sehr unterschiedlich sind. Die Kantone wollen die Festlegung des Sozialziels bei sich behalten, weil sie die Prämienverbilligung konkret ausgestalten und auch vollziehen müssen. In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Verhältnisse ist das auch richtig so. In diesem Bereich ist den Kantonen möglichst viel Freiheit einzuräumen.
Unsere Fraktion ist klar gegen den vollständigen Prämienerlass für Kinder. Dies würde dem Giesskannenprinzip entsprechen, was wir strikte ablehnen. Den Kompromiss, die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen mindestens zu 50 Prozent zu verbilligen, werden wir nicht bekämpfen. Eine Entlastung von Familien mit Kindern erachten wir aus familienpolitischen Gründen als richtig. Die entsprechenden Einkommenslimiten werden von den Kantonen festgelegt, was wir auch als absolut richtig erachten.
Schliesslich ist es nötig, die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen im Gesetz zu regeln. Vor allem ist es wichtig, dass säumige Versicherte zur Umgehung ihrer Verpflichtungen den Versicherer nicht mehr wechseln können.
Bei der Finanzierung der Prämienverbilligung sind wir der Ansicht, dass die Beiträge des Bundes an die Kantone der Kostenentwicklung der grundversicherten Leistungen anzupassen sind, damit der Bund vermehrt auch seine Verantwortung zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen übernehmen muss.
Die SVP-Fraktion stimmt daher bei der Vorlage 2 - beim Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge an die Krankenversicherung - mit der Mehrheit für Nichteintreten.
Den Antrag Zisyadis auf Nichteintreten zur ganzen Vorlage lehnen wir ab. In der Detailberatung unterstützt die SVP-Fraktion durchwegs die Mehrheit, und ich bitte Sie, dasselbe zu tun.