Goll Christine · Nationalrat · 2005-03-03
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-03
Wortprotokoll
Zuerst einmal möchte ich ein Missverständnis ausräumen. Wir haben hier zu entscheiden, ob es möglich ist, das heutige Prämienverbilligungssystem, das wir im KVG haben, minimal zu verbessern, ob wir einen kleinsten gemeinsamen Nenner finden, um es zu verbessern. Es geht bei dieser Vorlage nicht darum, eine soziale Finanzierung für die Krankenkassenprämien zu finden. Ich möchte aber auch betonen: Wenn wir schon ein Problem zu lösen hätten, dann wäre es das Problem, das durch das System der unsozialen Kopfprämien entsteht, das wir heute im KVG haben.
Zur Ausgangslage: Heute geht es nur noch darum, dass wir zwischen zwei Modellen entscheiden. Das eine Modell ist das Modell der Mehrheit, das im Ständerat entwickelt wurde; das andere Modell ist dasjenige, das Frau Teuscher mit ihrer Minderheit vorschlägt. Sie hat es hier deklariert: Es ist das Modell der Kantone, das sie mit ihrem Minderheitsantrag übernommen hat.
Was will das Modell des Ständerates? Der Ständerat hält am heutigen Status quo fest; der Ständerat ändert grundsätzlich nichts am heutigen System der Prämienverbilligungen. Das Einzige, was der Ständerat den Kantonen künftig vorschreiben will, ist, dass die Prämienverbilligungen nicht nur für einkommensschwache Versicherte zur Verfügung stehen sollen, sondern zusätzlich auch für Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung. Der Text erwähnt explizit auch Familien mit unteren und mittleren Einkommen. Sie sehen, auch hier wird ein Grundproblem nicht gelöst: Die Kantone werden künftig die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligungen weiterhin in eigener Autonomie festlegen.
Uns war das Modell, das der Ständerates ursprünglich diskutierte, viel sympathischer, nämlich das Modell, das den Kantonen vorgeschrieben hätte, wo die Einkommensschwellen anzusetzen seien, und das definiert hätte, was untere und mittlere Einkommen sind.
Zum Modell der Kantone: Es gibt zwei Hauptgründe, weshalb die SP-Fraktion das Modell der Mehrheit und nicht das Kantonsmodell, das Frau Teuscher hier vertreten hat, unterstützen wird. Der erste Grund ist: Das Modell der Kantone beinhaltet, dass eine Umverteilung unter den Versicherten stattfinden würde. Die Kantone haben nämlich vorgesehen, dass im Gegenzug zur Befreiung der Kinder von den Prämien natürlich die Prämien der Erwachsenen erhöht werden müssten. Das ist der erste Grund, weshalb wir dieses Modell ablehnen.
Der zweite Grund ist eigentlich noch viel gewichtiger. Sie haben gehört, dass Frau Teuscher ihre Minderheit auch im Zusammenhang mit Artikel 105 begründet hat. In Artikel 105 geht es um den Risikoausgleich. Hier soll eine neue Bestimmung eingeführt werden, wonach beim Risikoausgleich nicht wie bis heute nur aufgrund von Alter und Geschlecht entschieden wird, sondern eben auch aufgrund der prämienbefreiten Kinder und Jugendlichen in Ausbildung. Das ist genau der Punkt. Wenn Sie diesem Modell zustimmen, dann wissen wir hier drin alle ganz genau, dass es längere Zeit dauern wird, bis die Kantone diesen Auftrag, Familien bei den Krankenkassenprämien zu entlasten, überhaupt umsetzen werden. Denn es ist klar, dass die Schlacht um die Zukunft des Risikoausgleichs noch nicht entschieden ist und dass das längere Auseinandersetzungen absetzen wird.
Von daher möchte ich Ihnen empfehlen, heute im Sinne eines klitzekleinen Schrittes vorwärts, in Richtung Entlastung von Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung bei den Krankenkassenprämien, dem Modell der Mehrheit zuzustimmen.