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Hutter Markus · Nationalrat · 2005-03-08

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Formal hat sich die Finanzkommission während vier Tagen mit der Totalrevision des aus dem Jahre 1989 stammenden Finanzhaushaltgesetzes auseinander gesetzt. Das Finanzhaushaltgesetz ist aber nur die rechtliche Grundlage einer weit umfassenderen Reform des Rechnungswesens des Bundes. Dieser will sein Rechnungsmodell auf 2007 hin umstellen, was eine Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes notwendig macht.

Budgetierung, Buchführung und Rechnungslegung erfolgen neu einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen. Ein umfassendes Rechnungssystem muss nebst der Finanzierungssicht insbesondere auch die betriebliche Sicht berücksichtigen. Die Budgetierung, die Buchführung und auch die Rechnungslegung werden in der gesamten Bundesverwaltung und auf allen Stufen neu einheitlich und nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgen. Die Rechnungslegung lehnt sich eng an ein international anerkanntes Regelwerk an, ohne diesen Standard integral zu übernehmen, und nähert sich gleichzeitig dem harmonisierten Rechnungsmodell der Kantone und Gemeinden an, womit eine deutliche Verbesserung der Vergleichbarkeit öffentlicher Haushalte im In- und Ausland erreicht werden kann.

Die Finanzkommission hat die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze als Teil der neuen Rechnungslegung eingehend diskutiert. In Bezug auf die Aktivierungsregeln, die Frage des Einbezuges von Informatiksoftware und militärischen Investitionen, die Bewertung der rund 2500 zivilen Liegenschaften und dann vor allem die Bewertung namhafter Beteiligungen des Bundes - wie beispielsweise an Swisscom, SBB, Post, Ruag oder Skyguide - braucht es noch weitere Abklärungen. Zur definitiven Eingangsbilanz 2007 wird ein ausführlicher Bericht mit der Rechnung 2006 in Aussicht gestellt, nach dem die Überführung der einzelnen Bilanzpositionen transparent nachvollzogen werden kann.

Die Finanzberichterstattung des Bundes wird im Grundaufbau den Gepflogenheiten der Privatwirtschaft angepasst, indem Rechnungsaufbau und Finanzberichterstattung der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Darstellung entsprechen. Das neue Rechnungsmodell mit seinem modularen Aufbau entspricht den spezifischen Informationsbedürfnissen der verschiedenen Anspruchsgruppen besser. Diese neue Berichtsform soll es den Mitgliedern des Parlamentes, den parlamentarischen Kommissionen, der Regierung und Verwaltung, den Medien und der Öffentlichkeit ermöglichen, sich rasch einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bundes zu verschaffen und bei Bedarf einfach auf detailliertere Information zugreifen zu können.

Zu den obersten verfassungsmässig verankerten Zielen der Finanzpolitik gehört, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Die Schuldenbremse, die auch in der Kommissionsberatung Gegenstand umfassender Diskussionen war, legt die zulässige Entwicklung der ordentlichen Ausgaben des Bundes in Abhängigkeit von den ordentlichen Einnahmen und der Konjunktur fest. Diese Regel bekräftigt die Tatsache, dass die Finanzierungsrechnung für die finanzpolitische Gesamtsteuerung auf Bundesebene nach wie vor das zentrale Steuerelement darstellt. Die mehrjährige Finanzplanung bildet im Rahmen der Gesamtsteuerung des Bundeshaushaltes ein unverzichtbares Instrument zur strategischen Steuerung nach Politikbereichen, Massnahmen und Programmen. Als eine Art Frühwarnsystem soll der Finanzplan aufzeigen, ob für geplante, politisch prioritäre Vorhaben insgesamt der entsprechende finanzpolitische Handlungsspielraum besteht, wohin sich der Bundeshaushalt bewegt und wie allenfalls gesteuert werden muss, um den Haushaltausgleich auf mittlere Sicht sicherzustellen. Angesichts der zunehmend dynamischer verlaufenden Entwicklung von Gesellschaft und Politik erhält die Finanzplanung einen immer höheren Stellenwert. Hier schlägt die Kommission vor, dass die Bundesversammlung den Finanzplan künftig genehmigt und nicht mehr lediglich zur Kenntnis nimmt.

Die Finanzkommission hat sich zudem eingehend mit der Stellung des Parlamentes im Rahmen des neuen Rechnungsmodelles befasst, also mit der Frage, ob künftig das Parlament mehr oder weniger Einflussmöglichkeiten auf Rechnung und Voranschlag des Bundes haben soll.

Zunächst ist das neue Rechnungsmodell ein deutlich transparenteres, umfassenderes und zuverlässigeres Informations- und Führungsinstrument des Parlamentes. Mit diesem Instrument und mit Hilfe des Legislaturfinanzplans kann das Parlament die mehrjährige Planung der Aufgaben und Finanzen vermehrt beeinflussen, so, wie es im Parlamentsgesetz vorgesehen ist. Das Parlament verfügt mit der Finanzierungs- und Mittelflussrechnung in Verknüpfung mit der Schuldenbremse über ein bewährtes und auf die Aufgabenstellung des zentralstaatlichen Transferhaushaltes optimal zugeschnittenes Instrument zur finanziellen Gesamtsteuerung, während die Erfolgsrechnungen der Verwaltungseinheiten die Grundlagen für den Haushaltvollzug und die finanzielle Führung auf Betriebsebene bilden. Die Kommission hat sich überzeugen lassen, dass die bisherigen Kompetenzen von Parlament und Bundesrat im Rahmen der Gesamtsteuerung weiterhin gewahrt bleiben. Zudem wäre eine allfällige Neuverteilung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen im Rahmen einer Revision des Parlamentsgesetzes anzustreben.

Die Finanzkommission hat sich im Laufe der Behandlung des Finanzhaushaltgesetzes auch mit den Möglichkeiten zur Verbesserung des Budgetierungs- und Budgetprozesses auseinander gesetzt. Zur Terminologie: Der Budgetierungsprozess findet in der Verwaltung statt, während der Budgetprozess die Phase der Beratungen des Budgets durch das Parlament umfasst. Dieser Budgetprozess in den Finanzkommissionen wird grundsätzlich nicht im Finanzhaushaltgesetz, sondern im Parlamentsgesetz geregelt. Will das Parlament hingegen Art und Umfang der relevanten Informationen ändern, muss es dies im Finanzhaushaltgesetz tun. Aus diesem Grund wird auch die ganze Frage der Terminierung des Budgets und des Budgetierungsprozesses heute jeweils in den dafür zuständigen Gesetzen getrennt geregelt. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass jenseits der formalen Regelung der benötigten Termine durch die zeitliche Vorverschiebung der materiellen Budgetentscheide die Aktualität der Zahlen beeinträchtigt werden könnte, was insbesondere für die Einnahmenschätzungen zutrifft.

Im Rahmen der vorgesehenen Gesetzesrevision erfolgt zudem die Verankerung der finanziellen Steuerung von Verwaltungseinheiten, welche mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt werden (Flag). Als organisatorische und führungsmässige Leitvorstellung des Bundesrates zur Verwaltungsführung richtet sich das Konzept Flag nach dem für die Bundesverwaltung entwickelten sogenannten Vierkreisemodell des Bundes.

Die Finanzkommission ist nicht überzeugt von der Transparenz und der Leistungsbilanz der Flag-Ämter, und sie hat die Frage aufgeworfen, ob die politischen Entscheide auch wirklich am richtigen Ort gefällt werden. Der Bundesrat vertritt allerdings die Auffassung, dass das Parlament und seine Kommissionen im Rahmen des Konsultationsverfahrens für [PAGE 209] Flag-Leistungsaufträge bereits bisher substanziell auf die Leistungssteuerung haben Einfluss nehmen können und dies auch künftig tun können. Damit würden die dem Parlament zustehenden Oberaufsichtsfunktionen auch im Flag-Modell vollumfänglich gewährleistet. Die Überprüfung auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Einsatz von Ressourcen im Flag-Modell ist mit der Revision des Finanzhaushaltgesetzes also noch keinesfalls abgeschlossen.

Fragen stellen sich aber auch bezüglich des Vierkreisemodelles. Deshalb hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche einen Bericht des Bundesrates zu den Leitsätzen dieses Vierkreisemodelles verlangt.

Das Eintreten auf die Vorlage war in der Finanzkommission unbestritten, weshalb sie auch einstimmig diesen Antrag gestellt hat. Hingegen wurde vorgängig von SVP-Vertretern der Antrag gestellt, die vorgesehene Beratungszeit zu verlängern und die Beratung im Nationalratsplenum erst in der Sommersession durchzuführen, um mit einer noch detaillierteren, eingehenderen Behandlung in der Finanzkommission der Komplexität des Sachverhaltes noch besser gerecht zu werden. Die Mehrheit der Kommission war aber der Ansicht, dass diese mit den umfangreichen Dokumentationen, den Referaten und dem externen Hearing über genügend Informationen verfüge, um über das Finanzhaushaltgesetz zu beschliessen. Deshalb soll der ursprüngliche Zeitplan, welcher eine Inkraftsetzung des revidierten Finanzhaushaltgesetzes auf den 1. März 2006 vorsieht, gültig bleiben.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Finanzkommission in diesem Sinne Eintreten auf die Vorlage.