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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2005-03-09

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Artikel 18 Absatz 1 regelt die Sanktionen bei schwerwiegenden Verstössen und rechtskräftiger Verurteilung im Bereich des Sozialversicherungs- und Ausländerrechtes. Der ständerätliche Beschluss sieht vor, dass die Arbeitgeber in diesem Fall nicht nur - wie in der nationalrätlichen Version vorgesehen - vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden können, sondern auch teilweise oder ganz den [PAGE 218] Anspruch auf staatliche Hilfen verlieren, z. B. den Anspruch auf Direktzahlungen in der Landwirtschaft. Die Kommission ist mit 14 zu 11 Stimmen zur Auffassung gelangt, dass ein Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen genüge und die Streichung von Finanzhilfen im Konflikt mit anderen Gesetzesbestimmungen stünde. Ich bitte Sie daher, bei Artikel 18 Absatz 1 der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und somit an Ihrem Beschluss festzuhalten.

Bei Artikel 18 Absatz 1bis geht es auch um Sanktionen, allerdings nicht im Sozialversicherungsbereich, sondern im Bereich der Mehrwertsteuer. Es geht um Sanktionen wegen bestehender rechtskräftiger Verurteilungen im Rahmen des Mehrwertsteuerrechtes, z. B. wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung oder sogar wegen Abgabebetrug. Die Kommission hat hier einen Punkt aufgegriffen, welcher in der bundesrätlichen Vorlage steht und vom Nationalrat übernommen worden, bei der Entschlackung des Gesetzes durch den Ständerat aber durch die Maschen gefallen ist: Beim konzeptionellen Wechsel von der Definition von Schwarzarbeit in Artikel 2 hin zur Umschreibung der Kontrollgegenstände in Artikel 9 sind die Vergehen gegen die Mehrwertsteuerbestimmungen plötzlich nicht mehr aufgeführt worden. Die Kommission hat hier allerdings sehr knapp entschieden und ist mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung der Auffassung, dass diese Lücke mit der entsprechenden Ergänzung in Artikel 18 Absatz 1bis wieder geschlossen werden soll. Die Mehrheit vertritt die Auffassung, dass es nicht sein darf, dass Unternehmen, welche die Mehrwertsteuer ordentlich entrichten, im Wettbewerb - insbesondere eben im Submissionswettbewerb - Nachteile erleiden und somit nicht mit gleich langen Wettbewerbsspiessen rechnen können, weil Unternehmen, welche sich ungerechtfertigt bereichern und dem Staat wissentlich und absichtlich Schaden zufügen, noch mit öffentlichen Aufträgen belohnt würden.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und Absatz 1bis einzufügen.