Schneider Johann N. · Nationalrat · 2005-03-09
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09
Wortprotokoll
Entgegen dem, was Bundesrat Deiss eben empfahl, beantragen wir die Unterstützung der Mehrheit. Es geht darum, die Prinzipien von Corporate Governance umzusetzen. Ich weiss, dass wir uns nicht über Privatrecht unterhalten. Nach Meinung der Mehrheit soll der Bundesrat nur den Verwaltungsrat und die Kontrollstelle wählen. Wahlbehörde für die Direktion soll der Verwaltungsrat sein. Die Wahl der Direktion soll deshalb in der Verantwortung des Verwaltungsrates liegen, weil dieser dann auch den Kopf hinhalten müsste, wenn es zu Unstimmigkeiten käme. Mit anderen Worten, die Mehrheit will einfach eine gerade, korrekte, governancemässig eindeutige Linie.
Es darf ja nicht sein, dass der Verwaltungsrat dann sagen könnte, der Bundesrat habe eine unqualifizierte Persönlichkeit, sei das nun Frau oder Mann, als Direktor gewählt. Ich bitte Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen.
Noch eine Bemerkung zum dritten Satz. Sie haben es gehört: Es gab einen Stichentscheid des Präsidenten zugunsten der Ergänzung bezüglich der angemessenen Vertretung der Geschlechter. Das Anliegen ist absolut berechtigt, aber es bleibt wohl eine Glaubenssache, ob man das in ein Gesetz schreiben soll oder nicht. In der Tat sind Frauen in Verwaltungsräten untervertreten, und dies über zehn Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes. Die Kommission wollte den Bundesrat explizit in die Pflicht nehmen, damit es keinerlei Ausreden oder Auswege gibt, keine Frauen zu berufen. Ich erlaube mir eine persönliche Bemerkung: Verwaltungsräte mit Frauen sind anregend. Verwaltungsratsmandate zu übernehmen bedeutet Verantwortung. In aller Regel geht es in allererster Linie um die Sachkompetenz. Ich habe mich etwas schwer getan mit der Formulierung meines letzten Satzes, und der lautet so: Die knappest mehrheitliche Kommission empfiehlt Ihnen, sich der Mehrheit anzuschliessen.