Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2005-03-10
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10
Wortprotokoll
Die Familienzulagen sind ein wahrer Dauerbrenner in der politischen Landschaft. Seit 1946 hat der Bund mit Artikel 116 einen Bundesverfassungsartikel, der ihn zur Gesetzgebung im Bereich der Familienzulagen befugt. Bis heute hat er nur zwei gesetzliche Regelungen: Seit 1952 spricht das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft den Bauernkindern Kinderzulagen zu. Heute erhalten Kinder im Talgebiet monatlich 170 Franken, im Berggebiet 190 Franken. Weiter sieht das Bundespersonalgesetz für das erste Kind monatlich eine Zulage von 338 Franken und für jedes weitere Kind eine Zulage von 218 Franken vor.
Sonst sind die Kinderzulagen kantonal geregelt. Sie variieren zwischen 150 Franken und 344 Franken pro Kind und Monat; das Maximum sieht der Kanton Wallis vor. Der Landesdurchschnitt beträgt 184 Franken pro Kind pro Monat. Die Arbeitgeberbeiträge an die kantonalen Familienausgleichskassen liegen zwischen 1,3 Prozent im Kanton Zürich und 3 Prozent im Kanton Jura. Das sind Prozentsätze auf die Lohnsumme. Einzig im Kanton Wallis werden auch Arbeitnehmerbeiträge erhoben. Teilzeitbeschäftigte erhalten in der Regel erst ab einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent eine volle Zulage. Gesamthaft gibt es etwa 115 Familienausgleichskassen. Zählt man die Kassen in jedem Kanton, in dem sie tätig sind, zusammen, dann haben wir sage und schreibe 800 Familienausgleichskassen.
Das heutige System ist nicht nur kompliziert, es hat auch Mängel: Jedes zehnte Kind in unserem Land hat keine Zulage. Das sind Kinder von Selbstständigerwerbenden oder Nichterwerbstätigen. Die heutige Regelung kann auch sehr ungerecht sein: Eine geschiedene Mutter mit einem Teilzeitjob und Teilzulage hat je nach Kanton keinen Anspruch auf eine volle Zulage, obwohl der Vater in einem anderen Kanton voll beschäftigt ist.
Sie sehen: Wir haben Anlass zur Vereinfachung der Strukturen, zur Gewährung der Kinderzulagen für jedes Kind und zur Schaffung von mehr Gerechtigkeit.
Die 1991 eingereichte parlamentarische Initiative Fankhauser verlangt, dass jedes Kind Anspruch auf eine Zulage von mindestens 200 Franken hat, eine solche Bundeslösung den bestehenden Ausgleichskassen übertragen wird und die Lasten gesamtschweizerisch ausgeglichen werden. Zusätzlich müssen Familien in schwierigen Verhältnissen Anspruch auf Bedarfsleistungen haben. Dieser letzte Punkt wurde fallen gelassen.
Der Initiative Fankhauser wurde vom Nationalrat 1992 Folge gegeben. Ein erster Gesetzestext wurde ausgearbeitet, der in der Vernehmlassung nicht überall gut aufgenommen wurde. Als Folge davon wurde er nachher wieder zu einem Rahmengesetz umgestaltet. Dieses wurde aber dann durch das Sanierungspaket des "runden Tisches" sistiert. Der Bundesrat selber hat im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Finanzausgleich vorgeschlagen, eine einheitliche Lösung in Kraft zu setzen, und zwar mit einem Ansatz von 175 Franken pro Kind und Monat. Dieser Vorschlag wurde später nicht umgesetzt, aber der Bundesrat schlug bereits 2001 vor, eine gesamtschweizerische Regelung im Rahmen der parlamentarischen Initiative Fankhauser zu erarbeiten. Und diese Haltung hat der Bundesrat auch 2004, also in seiner neuen Zusammensetzung, in seiner Stellungnahme zu dem heute vorliegenden Entwurf bestätigt.
Die heute zur Debatte stehenden Vorlagen wollen beide eine Vereinfachung in den Abläufen und einheitlichere und höhere Ansätze. Die Volksinitiative "für fairere Kinderzulagen" wurde am 11. April 2003 mit 101 442 gültigen Unterschriften von Travail Suisse eingereicht. Sie verlangt nach dem Prinzip "ein Kind, eine Zulage" unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Elternteiles schweizweit eine Kinderzulage von mindestens 450 Franken pro Kind und Monat bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Die Zulagen können für die [PAGE 265] Dauer einer oder mehrerer anerkannter Ausbildungen bis zum 25. Altersjahr verlängert werden. Alle zwei Jahre müssen sie an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Die Kosten von 10,7 Milliarden Franken müssten mindestens zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen werden. Die anderen Kosten tragen die Arbeitgeber, die heute bereits rund 4,08 Milliarden Franken bezahlen. Die Mehrheit Ihrer Kommission fand, dass diese Initiative mit ihren Forderungen zu weit geht, und lehnte sie mit 13 zu 10 Stimmen ab. Sie ist überzeugt, dass die öffentliche Hand wie auch die Wirtschaft die damit verursachten zusätzlichen Kosten nicht übernehmen können. Eine Minderheit der Kommission wird diese Initiative zur Annahme empfehlen. Sie wird auch bei der Behandlung des Gegenvorschlages als Minderheit IV die von der Initiative geforderten 450 Franken bei Artikel 5 wieder einbringen.
Die Kommission beantragt Ihnen aber mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Volksinitiative mit der parlamentarischen Initiative "Leistungen für die Familie" einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Dies ist ein Entwurf zu einem Bundesgesetz über Kinderzulagen, basierend auf der vom Parlament damals gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Fankhauser. Ihre Kernpunkte sind Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat bis und mit 16 Jahren, und nachher für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahren Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken pro Monat. Anspruch haben alle Kinder, auch jene von Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen. Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen. Die Leistungen werden durch Beiträge von Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden finanziert. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Beitragspflicht einzuführen, die aber nicht paritätisch ausgestaltet sein muss. Die Beiträge der Selbstständigerwerbenden werden auf dem Einkommen erhoben, das die Grenze für die obligatorische Unfallversicherung nicht übersteigt. Das wären heute 106 800 Franken.
Die Vorlage besteht aus einem Rahmengesetz, das den Kantonen sehr viel Freiheit bietet. Nicht betroffen von diesem Rahmengesetz sind die Familienzulagen in der Landwirtschaft, für die wir ja bereits ein eigenes Gesetz haben. Diese Vorlage bringt gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission jährliche Mehrkosten von 890 Millionen Franken. Würde die Höhe der Mindestzulage auf mindestens 175 Franken beschränkt, wäre die Vorlage praktisch kostenneutral.
Eine Minderheit unserer Kommission wendet sich grundsätzlich gegen die Einführung eines Bundesgesetzes über die Familienzulagen. Sie fürchtet die damit verbundenen Mehrkosten und möchte das bestehende föderalistische System nicht verändern. Die Mehrheit ist aber überzeugt, dass wir hier einen Schritt tun müssen.
Sie erinnern sich an die Abstimmung über die Mutterschaftsleistungen: Dort war die Befürchtung der Gewerbekreise, dass man kantonale Lösungen einführen würde, die das ganze System komplizieren, sehr gross. Die Mehrheit der Kommission geht hier einen Schritt in die andere Richtung: Wir möchten die Strukturen eines komplizierten Systems vereinfachen und mehr Gerechtigkeit schaffen, indem wir für jedes Kind eine Zulage garantieren.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Initiative "für fairere Kinderzulagen" zur Ablehnung zu empfehlen, denn sie geht zu weit, und auf die parlamentarische Initiative Fankhauser "Leistungen für die Familie" einzutreten und sie als Gegenvorschlag zur Initiative zu behandeln.