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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2005-03-10

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-10

Wortprotokoll

Es gibt keine Partei, welche die Familienpolitik nicht in ihr Programm aufgenommen hat und Familien nicht fördern will. Allen ist klar: Unser Land braucht mehr Kinder. Nun: Den Sonntagsreden müssen endlich Taten folgen. Heute haben wir die Gelegenheit dazu. Welche Antwort geben wir einer Familie, die wegen Kindern in finanzielle Schwierigkeiten kommt? Das betrifft vor allem Familien, die das traditionelle Familienbild wählen, wonach die Frau während einer bestimmten Zeit auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet. Und welche Antwort geben wir einer Familie, die wegen unseren föderalistischen Strukturen keine Kinderzulagen bekommt?

Es genügt nicht mehr, sie an die Eigenverantwortung zu erinnern oder an die Kantone zu verweisen; das hilft ihnen nicht. Der Staat muss nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für Familien gute Bedingungen schaffen, damit der Entscheid zugunsten von Kindern wieder positiv beeinflusst wird. Auch bei günstigen Rahmenbedingungen bleibt das Kinderkriegen und das Grossziehen von Kindern eine private Angelegenheit. Es ist völlig klar, dass Kinder nicht bloss als Kostenfaktor angesehen werden dürfen. Kinder grosszuziehen ist eine spannende, fordernde und bereichernde Aufgabe. Dennoch: Kinder kosten. Die Kinderzulagen sind ein Beitrag zur Abfederung der zusätzlichen Kosten, welche bei einer Familie mit Kindern anfallen.

Es ist denn auch völlig unangebracht, auch bei dieser Leistung das Bild der Giesskanne zu bemühen. Ein Haushalt mit Kindern hat immer grössere Aufwendungen und in der Regel auch ein geringeres Einkommen als vergleichbare Haushalte ohne Kinder. Ich bitte die Gegner auch zu berücksichtigen, dass wir hier über eine Investition in die Kinder, d. h. in die Zukunft, sprechen. Der reine Bruttobetrag der Kosten ist daher eine kurzsichtige Betrachtungsweise. Wenn Herr Bortoluzzi die Sozialhilfe bemüht hat, so stellen wir fest, dass dank höheren Kinderzulagen die Sozialhilfen reduziert werden können, und bei oberen Einkommen werden auch höhere Steuererträge generiert.

Die föderalistische Struktur der bisherigen Familienpolitik wird den heutigen gesellschaftlichen Realitäten und den geänderten Bedürfnissen der Familien nicht mehr gerecht. Bei den Kinderzulagen sind die kantonalen Unterschiede extrem: Wer im Kanton Aargau arbeitet, bekommt 150 Franken, im Kanton Zug gibt es für Kinder in Ausbildung das Doppelte, nämlich 300 Franken. Im Kanton Wallis wären es sogar 444 und im Kanton Zürich 170 Franken. Das hat nichts mit den Lebenshaltungskosten zu tun, wie das beispielsweise von Herrn Scherer oder von Herrn Triponez behauptet wurde.

Die Höhe des Betrages ist also völlig unterschiedlich, aber nicht nur die Höhe, sondern auch die Anspruchsberechtigung bei Teilzeitbeschäftigten und Selbstständigerwerbenden wird je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Es gibt Zuständigkeitskonflikte unter den Kantonen, wenn beide Elternteile berufstätig sind.

Das ist in der heutigen Zeit, in der von den Arbeitnehmenden bezüglich des Arbeitsortes grosse Flexibilität gefordert wird, nicht mehr vertretbar. Die Forderung nach einer Harmonisierung steht im Übrigen nicht im Widerspruch zu den Kantonen. Ich verweise auf die Standesinitiative Solothurn, welche eine Harmonisierung der Kinderzulagen und das Prinzip "ein Kind, eine volle Zulage" verlangt.

Die Kinderzulagen sind auch nicht der einzige Bereich, in dem eine Harmonisierung Not tut. Es braucht die [PAGE 280] Anstossfinanzierung für Kinderbetreuungsplätze. Die FDP hat sogar einen Vorstoss für die Einführung gesamtschweizerisch einheitlicher Blockzeiten eingereicht.

Der Familienbericht, welcher letztes Jahr von Bundesrat Couchepin publiziert worden ist, kommt klar zum Schluss, dass eine gesamtschweizerische Strategie in der Familienpolitik entwickelt werden muss.

Die Initiative "für fairere Kinderzulagen" hat in der Stossrichtung ein berechtigtes Anliegen aufgegriffen und die gesamtschweizerische Harmonisierung der Kinderzulagen forciert. Eine Höhe von 450 Franken wäre wünschbar. Sie ist aber bei den heutigen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Voraussetzungen nicht machbar beziehungsweise nicht finanzierbar. Sie ignoriert zudem, dass wir noch andere Instrumente zur Abfederung der Familienlasten haben, nämlich die steuerliche Entlastung, die Verbilligung von Krankenkassenprämien und Ergänzungsleistungen für Familien, die auch zur Diskussion stehen.

Das Familienzulagengesetz hingegen bringt für Familien, insbesondere für mittelständische Familien, einen Fortschritt, vereinheitlicht Begriffe, Verfahren und Zuständigkeiten, verankert den Grundsatz "ein Kind, eine Prämie" und fixiert die Mindesthöhe der Kinderzulagen. Das Gesetz ist wirtschaftsverträglich, finanzpolitisch vertretbar und lässt den Kantonen einen Handlungsspielraum offen.

Verhelfen wir dem Kind namens parlamentarische Initiative Fankhauser nach 13 Jahren Schwangerschaft zur Geburt, treten wir auf das Familienzulagengesetz ein.