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preparatory:AB 52418

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-14

Wortprotokoll

Ich habe geantwortet, dass uns konkret ausser beim Visaskandal von Deutschland nicht bekannt ist, in welchen Staaten solche Visa gefälscht oder missbräuchlich erteilt worden sind. Die Medienberichte sind bekannt, aber es liegen hier mindestens vorläufig keine Fakten vor.

Die Triage zwischen einem echt und einem missbräuchlich erteilten Visum ist natürlich schwierig. Das ist auch bei schweizerischen Visa so. Wenn in einer unserer Botschaften ein Visum missbräuchlich erteilt worden ist, dann ist es schwierig, das nachzuvollziehen.

Die EU versucht, strengere Weisungen zu geben und in den Botschaften entsprechende Kontrollen durchzuführen. Aber es ist selbstverständlich: Die Schengen-Staaten erteilen das Schengen-Visum, und die Schengen-Staaten haben sich verpflichtet, das Schengen-Visum anzuerkennen. Die autonome Bestimmung, für welche Staaten man ein Visum braucht und für welche nicht, ist für die Schengen-Staaten und für das Schengen-Visum nicht mehr möglich.