Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2005-03-15
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-15
Wortprotokoll
Es geht bei diesem Artikel um zwei Fragen:
1. Soll eine Mindesthöhe ins Gesetz aufgenommen werden?
2. Wie hoch soll diese Mindesthöhe allenfalls sein?
Zu Frage 1: Es gibt eine Berufsgruppe in unserem Land, welche bereits einheitliche Kinderzulagen hat: die Bauern. Das funktioniert dort seit Jahren bestens. Weshalb sich nun ausgerechnet die Bauernpartei SVP dagegen wehrt, dass man auch für die anderen Menschen, quasi die Nichtbauern, eine vergleichbare Lösung ins Auge fasst, versteht eigentlich niemand. Ebenso wenig verstehe ich die FDP. Da wird in der FDP intensiv über die Avenir-Suisse-Studie diskutiert, die aufzeigen soll, wie die Ineffizienzen des Föderalismus ausgemerzt werden könnten; die FDP diskutiert Gebietsreformen und zeitgemässere Strukturen, aber hier, wo es konkret wird, huldigt die FDP dem Kantönligeist. Auch das versteht eigentlich niemand.
Wir haben am letzten Donnerstag mit dem Eintreten beschlossen, dass künftig auch Kinder von selbstständigerwerbenden und nichterwerbstätigen Eltern Kinderzulagen erhalten sollen. Das war ein guter und richtiger Entscheid. Wenn wir jetzt aber auf halbem Wege stehen bleiben und die Festlegung der Höhe den Kantonen überlassen, machen wir einen grossen Fehler. Das schon sehr komplizierte System wird noch komplizierter, und wir führen weitere perverse Effekte ein.
Alle beklagen wir uns darüber, dass es heute Fälle gibt, bei denen es sich nicht lohnt zu arbeiten. Gemeinsam wollen wir dies korrigieren. Hier können wir es tun. Ein Beispiel: Wenn künftig eine alleinerziehende Mutter im Kanton Schwyz mit ihren Kindern zu Hause bleibt und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, erhält sie gemäss Schwyzer Recht Kinderzulagen in der Höhe von 200 Franken pro Kind. Wenn sie nun aber einen Tag arbeiten geht und dies ennet der Kantonsgrenze im Kanton Zürich tut, erhält sie dort nur - nach zürcherischem Recht - 170 Franken pro Kind. Wenn sie gar Pech hat und bei einem Arbeitgeber angestellt ist, der nur das gesetzliche Minimum bezahlt, erhält sie als Teilzeitangestellte nur eine reduzierte Zulage. Sie wird also dafür, dass sie arbeiten geht, mit tieferen Zulagen bestraft, und dies nur, weil wir hier im Parlament dem Kantönligeist huldigen und so tun, als ob die Menschen nicht mobil wären und nicht über die Kantonsgrenzen hinaus ihr Leben gestalten würden. Das kann doch nicht unser Ernst sein! Das kann doch vor allem nicht der Ernst jener Kreise in der FDP und CVP sein, die sich grosse Sorgen um die Effizienz und die Finanzen im Staate machen.
Zu Frage 2, zur Höhe der Zulage: Bereits 1992 hat das Parlament im Grundsatz Ja gesagt zu einer Zulage von 200 Franken pro Kind und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung. Heute wollen viele von Ihnen hinter diesen Beschluss zurückgehen. Sie wollen dies, obwohl wir alle wissen, dass sich das Leben in der Zwischenzeit vor allem auch für Familien verteuert hat. Wir sollten den Familien gegenüber nicht knauserig sein. Das Mindeste, was wir tun sollten, ist das über zehn Jahre alte Versprechen einlösen.
Zu den Kosten: Auch hier drehen Sie sich im Kreise. Es ist doch sonnenklar, dass die Kinderzulagen auch dann, wenn die Kantone über deren Höhe bestimmen, in den nächsten Jahren da und dort erhöht werden. Die Kosten entstehen auch dann. Nur entstehen dann nicht nur die Kosten für die Erhöhung, sondern auch noch jene für das ineffiziente System. Zudem bezahlen die Arbeitgeber heute 10 Prozent weniger als noch vor einer Generation, weil es in diesem Land immer weniger Kinder gibt. Wenn wir heute eine Mindesthöhe von 200 beziehungsweise 250 Franken festlegen, dann wird die Belastung etwa wieder so sein wie vor 25 Jahren. Das kann nicht der Niedergang unserer Wirtschaft sein.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen, also der Festsetzung der Höhe auf 200 beziehungsweise 250 Franken.