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preparatory:AB 527

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-16

Wortprotokoll

Ich bin dankbar, dass Sie die Umwandlung in ein Postulat akzeptieren. Ich kann es ganz kurz machen: Für das Anliegen haben wir sehr viel Verständnis. Wir wissen um die heutigen Probleme der Städte; wir wissen, wie wichtig eine gesunde Städtestruktur für die Schweiz ist. Wir sind uns auch bewusst, dass Artikel 50 der neuen Bundesverfassung den Bund verpflichtet, bei all seinem Handeln und Gebaren auf die Anliegen der Städte Rücksicht zu nehmen.

Umgekehrt muss ich Ihnen sagen, dass der Bundesrat natürlich der Meinung ist, die Hierarchie vom Bund zu den Kantonen und von den Kantonen zu den Städten sollte nicht durchbrochen werden, auch nicht mit direkten Subventionen. Aber im Rahmen des neuen Finanzausgleichs sind drei Massnahmen vorgesehen, welche sich auf die Städte günstig auswirken werden. Wir werden jetzt selbstverständlich die Vernehmlassung auswerten und dann die definitiven Vorschläge zu Ihren Handen ausarbeiten; es sind ja auch konsultativ Städtevertreter in der Arbeitsgruppe vertreten.

Ganz kurz zu den drei Instrumenten:

1. Der interkantonale Lastenausgleich will, dass die Abgeltungen von Zentrumsleistungen vollumfänglich an die effektiven Erbringer geleistet werden, im gegebenen Fall also auch an die Städte.

2. Die Kantone werden sich im Rahmen interkantonaler Rahmenvereinbarungen verpflichten, die Grundsätze des Bundesfinanzausgleichs - also die interkantonale Konzeption - auch innerkantonal anzuwenden. Damit sollte der Ausgleich zwischen solchen Agglomerationsstädten verbessert werden können.

3. Es soll das erwähnte, innovative Instrument des soziodemographischen Belastungsausgleichs angewendet werden, das wir im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse nochmals vertieft studieren werden.

In diesem Sinne sind wir bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.

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