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Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-03-17

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-17

Wortprotokoll

Als Sprecher der SVP-Fraktion möchte ich Ihnen ebenfalls beantragen, auf den Bundesbeschluss über die Medienpolitik, also auf den Verfassungsartikel, nicht einzutreten. Von den Kommissionssprechern sind bereits alle Argumente aufgelistet worden. Gleichzeitig möchte ich Ihnen als Vertreter der entsprechenden Kommissionsminderheit beantragen, auch die ständerätliche Motion abzulehnen.

Wir haben folgende Ausgangssituation: In der Wintersession 2002 hat das Parlament beschlossen, die Subventionierung der Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften nur noch bis Ende 2007 weiterzuführen und dann mit dieser Subvention endgültig aufzuhören. Dieser Entscheid wurde im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 gefällt. Nun kommt der Ständerat mit seiner Motion und will diesen Sparbeschluss wieder rückgängig machen und die Subventionierung weiterführen. Das hat finanzielle Konsequenzen. Diese bisher geleisteten 18 Millionen Franken sind in keinem Finanzplan eingestellt. Man müsste also eine neue Ausgabe schaffen und im Rahmen des Entlastungsprogramms diese neue Ausgabe zu kompensieren versuchen. Eine solche Kompensation dürfte angesichts des ausserordentlich engen Rahmens dieser Entlastungsprogramme sehr schwierig sein. Es ist so, dass nirgends Anzeichen dafür bestehen, dass sich der Ständerat überhaupt näher mit dieser finanzpolitischen Konsequenz befasst hat, die sein eigener Vorstoss effektiv auslösen würde.

Aber auch inhaltlich hat sich der Ständerat mit den bestehenden Problemen kaum befasst. Die Motion des Ständerates verlangt die Förderung der Vielfalt der Presse und die Beachtung der Bedeutung der Presse für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, kantonaler, regionaler und lokaler Ebene.

Was heisst das ganz genau? Wie soll diese Vorgabe umgesetzt werden? Nach welchen Grundsätzen letztlich die Verteilung der Zeitungen und Zeitschriften subventioniert werden soll, weiss im Grunde genommen niemand. Wir haben in einer Subkommission der Staatspolitischen Kommission stundenlang - um nicht zu sagen: tagelang - nach praktikablen Kriterien gesucht. Wir haben diskutiert: Ist die Auflagenstärke einer Zeitschrift massgebend? Geht es um den redaktionellen Teil im Vergleich zum Anzeigenteil? Was ist eine meinungsbildende Zeitung? Ich muss Ihnen gestehen: Wir sind nicht fündig geworden. Wir waren uns lediglich einig, dass es nicht mehr optimal ist, wenn mit öffentlichen Geldern auch in Zukunft die Verteilung der Zeitungen und Zeitschriften von Grossverteilern subventioniert wird; da waren wir uns einig. Wir waren uns auch einig, dass es nicht angeht, eine staatlich reglementierte Medienvielfalt zu schaffen.

Aber eigentlich geht es hier bei diesem Thema gar nicht um Presseförderung, sondern es geht um eine Postförderung. Artikel 15 Absatz 2 des Postgesetzes besagt, dass der Bund an die Post für diese ungedeckten Kosten eine jährliche Abgeltung von 80 Millionen Franken zu bezahlen hat. Das Geld des Bundes geht also nicht an die Verleger mit Zeitungen, sondern an die Post. Und die Post ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes, ihre Finanzierung ist im Gesetz genau geregelt. Die Post ist auch finanziell umfassend abgesichert, einerseits mit dem Anspruch auf die Monopolrente, dann mit den gesetzlich ermöglichten Zugriffen auf Konzessionsgebühren und dann allenfalls noch auf weitergehende Abgeltungen. Der Post kann es letztlich gar nie schlechtgehen, und es geht ihr tatsächlich auch nicht schlecht. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass die Post für das Jahr 2003 einen Konzerngewinn von 366 Millionen Franken ausgewiesen hat und dieser Konzerngewinn für das erste halbe Jahr 2004 bereits 387 Millionen Franken beträgt, dann sehen Sie die Entwicklung. Bei Jahresgewinnen von über einer halben Milliarde Franken scheint es mir nicht angezeigt zu sein, dass wir eine Subvention mit öffentlichen Geldern über die Post weiterführen. Es ist dies finanzpolitisch und sachpolitisch in keiner Weise vertretbar. Ich vertrete die Auffassung, dass die Post durchaus in der Lage ist, die etwas höheren Kosten für die Verteilung der Zeitschriften und Zeitungen in die Randgebiete hinaus selber zu tragen.

Ich habe die Absicht, mit einer parlamentarischen Initiative in der SPK die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen vorzuschlagen und einzubringen. Auf diese Weise würden den Randregionen keine Nachteile erwachsen, weil man flächendeckend einen Einheitstarif schaffen könnte. Auch den Verlegern entstünden für ihre Zeitungstitel keine Nachteile, weil die Mehrkosten nach meinem Vorschlag die Post zu tragen hätte und nicht die Verleger. Für die Post ist dieser Mehraufwand verkraftbar.

Ich bitte Sie, gleich wie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Es ist nicht angezeigt, dass wir, nachdem wir diese Subvention abgeschafft haben, jetzt wieder mit den alten Fehlern beginnen.