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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2000-06-23

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-23

Wortprotokoll

Mit meiner Initiative möchte ich eine wichtige Lücke im Mutterschutz schliessen. Durch eine Revision von Artikel 324a OR soll sichergestellt werden, dass erwerbstätige Frauen während dem achtwöchigen Arbeitsverbot, das ihnen gesetzlich auferlegt wird, in jedem Fall den Lohn erhalten.

Das Volk hat am 13. Juni 1999 über eine Mutterschaftsversicherung abgestimmt. In diesem Abstimmungskampf wurde von allen Seiten, von Susanne Leutenegger Oberholzer und Fritz Blaser in Muttenz, von Christine Goll und Pierre Triponez in der "Arena", immer wieder betont, dass es im Mutterschutz eine stossende Ungerechtigkeit gibt, nämlich dass eine Frau zwar während acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten darf, der Gesetzgeber eine Lohnfortzahlung aber nur in beschränktem Masse gewährleistet. Die Lohnfortzahlung wird - wie bei Krankheit - gemäss den Richtlinien der Arbeitsgerichte von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre abhängig gemacht. So erhält die Frau z. B. nach der Zürcher Skala im zweiten Dienstjahr acht Wochen und nach der Berner Tabelle nach derselben Zeit nur einen Monat bezahlt. Für die Bezahlung von acht Wochen muss sie dort noch ein Jahr länger gearbeitet haben. Hatte die Frau nun durch Krankheit bereits im selben Jahr einen Arbeitsausfall, werden ihr diese Tage abgezogen.

Im Abstimmungsargumentarium des EDI zur Mutterschaftsversicherung steht zur Veranschaulichung folgendes Beispiel: Eine Frau tritt auf den 1. Dezember 1998 eine neue Stelle an. Im Januar 1999 muss sie der Arbeit wegen einer schweren Grippe während zwei Wochen fernbleiben. Anfang Oktober 1999 bringt sie ein Kind zur Welt. Ihr Mindestanspruch beträgt gerade noch eine Woche. Muss sie ihre Arbeit vor der Niederkunft unterbrechen, weil bei der Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten sind, hat sie diese letzte Woche schon aufgebraucht und erhält nach der Geburt trotz achtwöchigem Arbeitsverbot überhaupt keinen Lohn mehr.

Genauso inakzeptabel ist eine andere Ungerechtigkeit: Eine Frau, die arbeitslos ist, hat nach der Geburt Anrecht auf dreissig Taggelder. Das entspricht einer Entschädigung von sechs Wochen. Wenn sie arbeitslos ist, sofort wieder eine Stelle sucht und nach zehn Monaten ein Kind zur Welt bringt, hat sie nach OR trotz Arbeitsverbot kaum etwas zu erwarten. Diese Lücke ist stossend und muss beseitigt werden.

Nun könnte man mir vorwerfen, eine solche Lohnfortzahlung sei ein Handicap für die Anstellung von Frauen. Bei der Anstellung einer Frau rechnet fast jeder Arbeitgeber nicht mit einer nur für eine kurze Frist angestellten Arbeitskraft. Es liegt in seinem eigenen Interesse, dass sie nicht nach wenigen Monaten wieder geht. Vom zweiten Jahr an muss er, nach der Zürcher Skala, auch ohne diese OR-Revision während acht Wochen bezahlen.

Gerade Betriebe mit vielen Arbeitnehmerinnen versichern sich gut gegen Arbeitsausfälle wegen Mutterschaft - fragen Sie Ihren Coiffeur oder die Leiterin des Kinderhortes Ihrer Gegend. Überdies trifft es zu, dass die meisten Frauen schon heute viel weiter gehende Lösungen haben. Viele Einzelarbeitsverträge, verschiedene Gesamtarbeitsverträge und öffentliche Arbeitsregelungen in Industrie und Gewerbe sehen heute schon einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 bis 16 Wochen vor. Dafür wenden die Arbeitgeber schon heute über 350 Millionen Franken auf. Diese weiter gehenden Lösungen sollen selbstverständlich beibehalten werden. Weil fast jede Frau einen besseren Mutterschutz hat, sind der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband zwar nicht begeistert, nehmen diese OR-Änderung aber an.

Die meisten Frauen sind für die Zeit ihrer Zwangspause also abgesichert. Die bestehende Lücke betrifft vor allem noch Frauen in Arbeitsverhältnissen mit unregelmässigen Arbeitszeiten und mit wenigen Dienstjahren, mit schwierigen Schwangerschaften und zerbrechlicher Gesundheit. Es sind vor allem Frauen in tieferen Lohnklassen, die bessere Bedingungen brauchen.

Nach dem wiederholt überaus deutlichen Nein des Stimmvolkes zu einer separaten Sozialversicherung in diesem Bereich ist dies ein vernünftiger Weg.

Ich bitte Sie deshalb, diese absolut stossende Lücke im Mutterschutz zu schliessen und meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.