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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-02-28

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-02-28

Wortprotokoll

Ich komme zum Berichtsteil Swissmedic. Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, hat seinen Betrieb am 1. Januar 2002 aufgenommen. Swissmedic ist eigentlich das Vollzugsorgan des neuen Heilmittelkontrollsystems. Das Institut ist ein Fusionsprojekt aus den bisherigen zwei Diensten, nämlich aus der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS), einer Organisation der Kantone, und aus der Facheinheit Heilmittel, die im Bundesamt für Gesundheit angesiedelt war. Bis Ende 2001 waren somit zur Hauptsache die Kantone für die Heilmittelkontrolle zuständig.

Im ersten Halbjahr 2002 hat dann die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bei Swissmedic eine erste Bestandesaufnahme gemacht. Der Bericht der EFK vom Oktober 2002 zeichnete ein vernichtendes Bild von dieser Institution, was dann von den Medien auch entsprechend aufgegriffen wurde. Kurz darauf trat dann auch der damalige Direktor von Swissmedic von seinem Posten zurück.

Unsere Subkommission eröffnete deshalb im Januar 2003 eine Untersuchung. Als Ergebnis können wir zusammenfassend Folgendes festhalten: Wir hatten einmal ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen, die Führung lag aber eindeutig beim EDI. Jedoch muss die ganze Projektorganisation auf strategischer Ebene als völlig verunglückt bezeichnet werden. Es hatte sowohl an Transparenz wie auch an Effizienz gefehlt. Die Gründung von Swissmedic war sehr eng mit dem Stand der Arbeiten am Heilmittelgesetz verbunden. Der Zeitplan für das neue Heilmittelgesetz war aber viel zu optimistisch beurteilt worden, sodass sich die Gründung von Swissmedic über Jahre hinzog. Eine solch lange Dauer war Gift für dieses Fusionsprojekt. Der Direktor der IKS beispielsweise, der zugleich designierter Direktor von Swissmedic war, sass über Jahre hinweg gleichzeitig auf zwei Stühlen und musste gleichzeitig zwei Herren dienen. Die Inbetriebnahme des Institutes wurde mehrmals verschoben, dies war für alle Betroffenen völlig unbefriedigend. Zweimal wurde die ganze Mannschaft wie bei einer Feuerwehr in höchste Alarmbereitschaft versetzt und dann wieder nach Hause geschickt.

Die Verzögerung beim Heilmittelgesetz hätte es eigentlich erlaubt, den für Swissmedic verantwortlichen Institutsrat rechtzeitig einzusetzen. Dies erfolgte aber erst drei Monate vor der Betriebsaufnahme. Wir mussten dabei feststellen, dass es dem Institutsrat schlichtweg nicht mehr möglich war, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen mit der notwendigen Umsicht und Sorgfalt zu treffen. Ein Informatikaudit der EFK zeichnete auch vom ganzen Informatikbereich ein sehr düsteres Bild. Danach verfügte das Institut in der Gründungsphase kaum über brauchbare Werkzeuge zur elektronischen Verarbeitung von Daten. Beim Start von Swissmedic fehlte eine verbindliche Analyse der Aufgaben ebenso wie die entsprechende Ressourcenplanung.

Swissmedic ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit im dritten Kreis der Verwaltungsführung. Dazu werden wir uns im Rahmen eines separaten Vorstosses der GPK noch in dieser Session äussern. Bei der Inbetriebnahme von Swissmedic fehlte im Weiteren noch wichtiges Ausführungsrecht. Beim Rechtsdienst kam es damals zu einer eigentlichen Eskalation, was zu Abgängen und zum Verlust von grossem Fachwissen führte.

Unsere Subkommission hat sich schlussendlich eingehend auch mit dem Internethandel mit Medikamenten auseinander gesetzt. Unseres Erachtens sind hier immer wieder erhebliche Anstrengungen notwendig, um die Bevölkerung für die beträchtlichen Risiken, die mit diesem Vetriebskanal für Medikamente zusammenhängen, zu sensibilisieren. Das Ergebnis unserer Untersuchung und die entsprechenden Empfehlungen haben wir im Bericht der GPK vom 25. August 2004 festgehalten.

Wir haben Swissmedic über 18 Monate begleitet. Am Anfang unserer Untersuchung hat Swissmedic bei uns einen völlig desolaten Eindruck hinterlassen. So hat der Bericht der EFK eine Fülle von grossen Mängeln aufgezeigt, und während der ersten 18 Monate war Swissmedic vorab mit sich selbst beschäftigt. Mit dem Wechsel in der Direktion im Januar 2003 wurde Swissmedic nicht nur in die Lage versetzt, die Probleme zu erkennen, sondern es wurde ein effizientes Krisenmanagement installiert. Die Situation hat sich inzwischen deutlich verbessert. Die Beziehung zwischen Swissmedic und ihren Partnern und insbesondere den Kantonen hat sich entkrampft. Es gibt aber nach wie vor Mängel. Zur Lösung dieser Mängel wurden aber verschiedene Massnahmen eingeleitet. Aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 2004 zu unserem Bericht ist ersichtlich, dass auch er die Probleme erkannt hat und unsere Empfehlungen auch umsetzen will; das heisst, er hat deren Umsetzung eingeleitet. Im letzten Sommer konnte auch die EFK attestieren, dass in organisatorischer Hinsicht grosse Fortschritte gemacht worden seien und überdies mit dem neuen Projekt Merlin die Informatik neu aufgegleist worden sei.

Unsere Subkommission wird die Umsetzung ihrer Empfehlungen weiterverfolgen. Wir werden Swissmedic im Herbst auch einen Besuch abstatten.

So weit meine Ausführungen zu diesem Berichtsteil.

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