Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-01
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Ich wiederhole Ihnen bewusst den Titel: "Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz". Dieser Titel ist eigentlich falsch. Es geht nicht um den Anschluss der Ostschweiz und der Westschweiz an das europäische Netz, es geht um den Anschluss der Schweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz.
An welches Netz? An das europäische Hochleistungsnetz im Norden und im Westen, nicht im Osten und Süden; an das europäische Netz in Deutschland und Frankreich und nicht in Österreich und Italien; an das europäische Hochleistungsnetz Richtung München, Richtung Stuttgart, Richtung Paris. Diese Anschlüsse an das europäische Netz sind nicht Anschlüsse der Ostschweiz und der Westschweiz, sondern es sind Anschlüsse der ganzen Schweiz; diese wird angeschlossen.
Wenn ich von Zürich wesentlich rascher nach München komme, bin ich auch von Brig wesentlich rascher in München, und die Bayern sind viel schneller in Zermatt. Das Gleiche gilt für die andere Seite: Wenn ich von Basel wesentlich rascher nach Paris komme, bin ich auch von Chur wesentlich rascher in Paris. Aber die Franzosen und die Engländer sind dann auch viel schneller in Davos. Es ist also eine schweizerische Veranstaltung, die wir hier heute durchführen - nicht eine Veranstaltung der Westschweiz und nicht eine Veranstaltung der Ostschweiz und auch nicht eine regionale Veranstaltung, sondern eine schweizerische.
Wir sind hier auch nicht die Erfüllungsgehilfen der kantonalen Regierungen. Wir sind ein Bundesorgan, das seine Entscheide im Interesse des Bundes zu fällen hat. Aber selbstverständlich liegen auch regionalpolitische Rücksichtnahmen im Interesse des Bundes. Das gilt bei HGV, und das gilt auch bei der Neat. Wenn ich eine Gütertransportlinie durch den Lötschberg baue, ist das nicht im regionalen Interesse. Es bleibt aber noch ein Drittel der Kapazität für Personenzüge, und diese sind eben im regionalen Interesse.
Bevor wir diese regionalpolitische Debatte hochjagen können, müssen wir erst einmal auf die HGV-Vorlage eintreten. Die Voraussetzungen zum Eintreten sind gegeben. Die Verfassungsgrundlage in Artikel 87 in Verbindung mit Artikel 196 der Bundesverfassung liegt vor. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist unbestritten. Die Vorlage ist grundsätzlich geeignet, die erste Phase des HGV-Anschlusses zu beschliessen und zu kreditieren. Die Vorlage ist auch dringlich, vor allem auch gegenüber Frankreich und wohl auch als Signal gegenüber Deutschland. Wenn die Schweiz die vorgesehenen Beiträge an den Ausbau der TGV-Linie im schweizerisch-französischen Grenzgebiet nicht verbindlich zusichert, dann kann und wird Frankreich den Bau verzögern, und das ist wiederum schädlich für das ganze Land. Schliesslich sprengt die Vorlage den HGV-Kostenrahmen von 1,3 Milliarden Franken nicht, in jedem Fall nicht mit der hier zu behandelnden ersten HGV-Phase.
Der Nationalrat ist als Erstrat ohne Gegenantrag eingetreten und hat beraten und beschlossen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme Eintreten. Eintreten scheint in diesem Rat auch unbestritten zu sein. Bis jetzt ist jedenfalls kein Nichteintretensantrag in Sicht. Das ist aber auch nicht überraschend, denn jeder findet in der eingebrachten Variantenpalette eine Lösung, die ihm passt. Sie haben in der Detailberatung die Möglichkeit, zwischen vier Varianten auszuwählen, wenn nicht heute noch eine weitere Variante eingebracht wird - man weiss ja nie.
1. Die nationalrätliche Variante. Sie sieht vor, den gesamten HGV-Kredit von 1,3 Milliarden Franken jetzt zu kreditieren. In Ihrer Kommission hat diese Variante keine einzige Stimme erhalten. Darum ist hier bis jetzt auch noch kein solcher Antrag eingebracht worden. Aber Sie haben ja einzeln das Recht dazu, und sogar der Bundesrat könnte das tun, aber das ist kaum anzunehmen.
2. Die Variante der Kommissionsmehrheit. Diese will in einer ersten Phase für sieben Einzelprojekte 665 Millionen Franken kreditieren.
3. Die Variante der Kommissionsminderheit. Diese will in einer ersten Phase 13 Einzelprojekte für 990 Millionen Franken kreditieren.
4. Die Variante Einzelantrag Bürgi. Diese will in einer ersten Phase 14 Einzelprojekte für 1,09 Milliarden Franken kreditieren.
Die bis anhin im Ständerat eingebrachten Varianten - jene der Kommissionsmehrheit, der Kommissionsminderheit und des Einzelantrages Bürgi - schöpfen den Finanzrahmen von 1,3 Milliarden Franken für HGV also nicht aus. Alle drei Varianten sehen vor zu etappieren.
Jede dieser Lösungen hat expressis verbis eine erste Phase und damit mindestens auch in Zukunft eine zweite Phase. Trotzdem behaupten einige: Was nicht jetzt kommt, wird nie mehr gebaut; es gibt keine zweite Phase. Dann hätten sie wenigstens diesen Passus im Gesetz streichen sollen. Ihre Kommission teilt diese Meinung keineswegs. Ihre Kommission will den HGV-Finanzrahmen von 1,3 Milliarden Franken nicht reduzieren.
Die Kommissionsmehrheit will mit dieser Vorlage jetzt in einer ersten HGV-Phase sieben Einzelprojekte mit gut 650 Millionen und 2007, in einer zweiten Phase, die weiteren HGV-Projekte mit rund 650 Millionen Franken kreditieren. Auch die Kommissionsminderheit will das in zwei Phasen tun: in der ersten Phase mit gegen einer Milliarde und in der zweiten Phase, 2007, mit rund 300 Millionen Franken.
Ich bitte Sie, das hier zur Kenntnis zu nehmen und Ihrer Kommission nicht zu unterschieben, sie tue nur so als ob, sie wisse selber, dass die zweite Phase nie komme. Das wäre ja unkorrekt. Die Mitglieder Ihrer Kommission sind nicht unredliche Leute.
Die Kommission empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten. Wie viel wir für die erste Phase kreditieren wollen, entscheiden wir dann in der Detailberatung, bei der Auseinandersetzung um Artikel 3.